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Niedersachsen: Meldepflicht für Wirtschaftsdünger

Wer Wirtschaftsdünger in Niedersachsen überbetrieblich abgegeben hat, muss die Mengen des vergangenen 1. Halbjahres 2015 bis zum 31.07. elektronisch melden. Eine Meldung kann nur in elektronischer Form per Internet über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger erfolgen.

Lesezeit: 1 Minuten

Wer Wirtschaftsdünger in Niedersachsen überbetrieblich abgegeben hat, muss die Mengen des vergangenen 1. Halbjahres 2015 bis zum 31.07. elektronisch melden. Eine Meldung kann nur in elektronischer Form per Internet über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger erfolgen.


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Für die Anmeldung zum Programm ist eine gültige Registrier- oder Betriebsnummer sowie ein persönliches Passwort erforderlich. Betriebe mit Zugangsdaten aus HI-Tier / ZI-Daten können sich mit ihrer Betriebsnummer und vorhandenen PIN sofort anmelden. Sofern keine Betriebsnummer oder eine PIN vorliegt, ist diese bei der LWK Niedersachsen über den Vordruck zur Vergabe einer Betriebsnummer / PIN zu beantragen.


Weitere Informationen finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de, Webcode: 01021533.

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