Niedersachsen setzt sich im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie für eine Begrenzung des Bestandes an Grau- und Nonnengänsen in der Region Weser-Ems ein. Damit soll ein Ausgleich zwischen den Interessen von Landwirten und dem Naturschutz ermöglicht werden.
Im Anschluss an ein Fachgespräch mit Vertretern der Landwirtschaft und der Europäischen Kommission kündigte die Staatssekretärin im niedersächsischen Umweltministerium, Almut Kottwitz, am Freitag in Brüssel an, dass Niedersachsen für den gesamten Küstenbereich einen Managementplan erarbeiten werde, der den guten Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf Dauer sichere und in dem auch die Möglichkeiten zur nachhaltigen Kontrolle der Population der Nonnengänse geprüft würden, so dass „in dem Gebiet eine für die Landwirtschaft tragfähige Produktion weiter ermöglicht werden kann“.
An der Beratung nahmen nach Angaben des Ministeriums die Vorsitzenden der Landvolkverbände Friesland und Wesermarsch sowie des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland teil. Hintergrund ist der starke Anstieg der Zahl von Nonnengänsen im Küstengebiet, verbunden mit einer längeren Verweildauer der Tiere. Die Landwirte beklagen Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Flächen.
Das Ministerium verweist auf die Vogelschutzrichtlinie. Darin sei geregelt, dass, wenn beispielsweise eine landwirtschaftliche Produktion durch Gänseschäden quasi nicht mehr möglich sei, auch in ausgewiesenen Schutzgebieten im Einzelfall die Begrenzung der Bestände veranlasst werden könne. Sowohl in den Niederlanden als auch in Dänemark bestünden ähnliche Probleme. Deshalb sollte dieser Plan in der Trilateralen Wattenmeerkonferenz abgestimmt werden, erklärte das Umweltressort.
Gleichzeitig werde sich Niedersachsen dafür einsetzen, dass sich die deutschen Küstenländer verstärkt an der Umsetzung des internationalen Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) beteiligten. Darin seien für die Nonnengänse Managementpläne zwingend vorgesehen.