Niedersachsen fördert neuartige Betriebsberatung mit bis zu 80 %

[03.02.2012]

Berater
Niedersachsen geht in der Beratungsförderung neue Wege. Ab sofort können Landwirte für eine einzelbetriebliche Beratung zu ausgewählten Themen einen Förderzuschuss beantragen. Konkret geht es um folgende Beratungen:

  • Folgen des Klimawandels, Anpassung und Abschwächung seiner Folgen
  • Verbesserung des Tierschutzes, umwelt- und tiergerechten Verfahren in der Nutztierhaltung
  • Antibiotikaeinsatz in der modernen Tierhaltung
  • Erneuerbaren Energien
  • Wasserwirtschaft
  • Erhalt der biologischen Vielfalt
  • Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors
Grundlage jeder Beratung ist laut dem Ministerium eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Berater und Betriebsleiter. Daher wird eine Beratung nur auf freiwilliger Basis und unter Beachtung einer strikten Trennung von Beratung und Kontrolle zum Erfolg führen. Ziel sei es, Spezialwissen und den Transfer neuer Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Praxis zu beschleunigen. Außerdem soll die Beratung noch konkreter auf die betriebliche Situation zugeschnitten werden als bisher. Die Betriebe haben die Möglichkeit  aus einer umfangreichen Liste von förderfähigen Beratungsleistungen ein betriebsindividuelles Beratungspaket zusammenzustellen (siehe Beispiele unten in der Bildergalerie).

Förderkonditionen

Gefördert werden können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus mit Standort in Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen. Die Beratungsausgaben des Landwirts werden zu 80 % mit EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert, höchstens bis zu 1.500 € jährlich.

Die Antragstellung kann erfolgen vom 01.02. - 29.02.2012. Mit der Beratung kann nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Antragsvordrucke, die Liste der anerkannten Beratungsanbieter und Berater finden Sie hier bei der Kammer.
 
 
 


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