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Niedersachsen gewährt Agrarumweltförderung für Betriebe auf Landesflächen

Landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen, die Landesflächen bewirtschaften, können ab sofort an der Förderung durch Agrarumweltprogramme wie Ökolandbau, Gewässerschutz und Blühstreifen teilnehmen. Grund für die zwischenzeitliche Aussetzung der Teilnahme war eine Kritik des Landesrechnungshofes (LRH).

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Landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen, die Landesflächen bewirtschaften, können ab sofort an der Förderung durch Agrarumweltprogramme wie Ökolandbau, Gewässerschutz und Blühstreifen teilnehmen.


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Grund für die zwischenzeitliche Aussetzung der Teilnahme war eine Kritik des Landesrechnungshofes (LRH). Dieser hatte einen Vorrang des Pachterlasses angemahnt. Im Klartext: Betriebe sollten nach LRH-Ansicht für besondere ökologische Leistungen einen Nachlass bei der Pacht erhalten. Allerdings konnte eine solche Hilfe die ausgefallene Ökoförderung nicht ersetzen. Zudem war sie damit auch nicht gleichzusetzen, da die Teilnahme an Umweltprogrammen für Landwirte freiwillig ist.


Landwirtschaftsminister Christian Meyer veranlasste daher eine erneute Prüfung der Regelung und setzte zusammen mit dem Finanzministerium die alte Rechtslage wieder in Kraft. In einem aktuellen Erlass an die Ämter für regionale Landesentwicklung und die Landwirtschaftskammer hat der Minister die entsprechende Vorgabe von 1998 wieder zur Regel gemacht. Sie erlaubt den Betrieben die Teilnahme an Ökoprogrammen.


Meyer bedauert das vorübergehende Aussetzen der Förderung und hofft auf eine erneut gute Teilnahme an den Agrarumweltprogrammen. „Gerade auf Landesflächen und Domänen arbeiten viele Betriebe ökologisch oder umweltschonend, etwa im Deichvorland an der Elbe", so Meyer. Diese sollen nach den Worten des Ministers auch wieder in den Genuss von EU-Fördermitteln für ihre ökologischen Leistungen kommen. „Das ist jetzt sichergestellt und bringt die sanfte Agrarwende in Niedersachsen zur Versöhnung von Ökologie und Ökonomie weiter voran", sagte Meyer.

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