Das Land Niedersachsen plant offenbar, den Einbau von Filteranlagen in großen Schweineställen vorzuschreiben. Wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) erklärt, sollen laut einem aktuellen Entwurf solche Abluftreinigungsanlagen in alten und neuen Ställen oberhalb der Tierplatz-Schwellenwerte des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (2.000 Schweinemastplätze, 750 Sauen) Pflicht werden. Bei großen Geflügelanlagen ab 40.000 Plätzen, für die es erst demnächst zertifizierte Filter für alle Maststufen geben soll, seien zunächst Mindestabstände zur Wohnbebauung von 500 bzw. 1000 m vorgesehen.
Nach AbL-Informationen sollen die Genehmigungsbehörden diese Auflagen in konkreten Fällen auch bei Tierplätzen von 1.500 Mastschweinen, 560 Sauen, 15.000 Legehennen, 15.000 Puten oder 30.000 Masthühnern einfordern können. Zuvor hatten bereits einige Landkreise ähnliche Vorgaben für Stallneubauten gemacht, nachdem Bürgerinitiativen und Umweltverbände protestiert hatten.
Der niedersächsische AbL-Landesvorsitzende Martin Schulz verwies darauf, dass dieser Erlassentwurf die übergroße Zahl der mittelständisch-bäuerlichen Tierhalter nicht betreffen werde, weil deren Ställe unterhalb der obigen kritischen Tierzahlen lägen. Solche Maßnahmen könnten deshalb sogar für eine Verlangsamung der immer ruinöseren Überschussproduktion und deren Druck auf die Erzeugerpreise sorgen und so den allermeisten Landwirten nützen. Andere Bundesländer und die EU müssten diese Filter jetzt ebenfalls rasch vorschreiben. Der Erlass soll in 6 Wochen in Kraft treten. (ad)
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