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Niedersachsen will Jagdzeiten für Gänse verkürzen

In Niedersachsen sollen die Jagdzeiten für Gänse in Vogelschutzgebieten differenziert verkürzt werden. Eine neue Jagdzeitenverordnung, die gemeinsam mit dem Umweltressort erarbeitet worden sei und noch in dieser Zugvogelsaison in Kraft treten solle, werde in diesen Tagen in die Anhörung mit den Verbänden gegeben.

Lesezeit: 2 Minuten

In Niedersachsen sollen die Jagdzeiten für Gänse in Vogelschutzgebieten differenziert verkürzt werden. Das hat das zuständige Landwirtschaftsministerium vergangene Woche mitgeteilt. Eine neue Jagdzeitenverordnung, die gemeinsam mit dem Umweltressort erarbeitet worden sei und noch in dieser Zugvogelsaison in Kraft treten solle, werde in diesen Tagen in die Anhörung mit den Verbänden gegeben.


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Vorgesehen sei die Neueinführung der Intervalljagd zur besseren Lenkung der Gänse und eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Fraßschäden, erläuterte das Ministerium. Für diejenigen Vogelschutzgebiete, die Hauptrastgebiete der Gänse seien, würden rotierende Jagd- und Ruhezonen vom 1. Oktober bis 30. November festgelegt. In zuvor bestimmten Teilgebieten dürfe hier im Wechsel von jeweils zwei Wochen in einem Gebiet gejagt werden, während im anderen die Gänse Schonung genössen.


Wenn es durch die Vögel zu unzumutbaren Schäden komme, dürfe in den Vogelschutzgebieten in Ausnahmefällen die Jagdzeit verlängert werden. Diese ende dann nicht am 30. November, sondern erst am 15. Dezember. Außerhalb der Schutzgebiete ende die Jagdzeit für Grau-, Kanada- und Nilgänse unverändert am 15. Januar und beginne einheitlich am 1. August.


Landwirtschaftsminister Christian Meyer betonte, mit der neuen Verordnung „schaffen wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Jagd, den Interessen des internationalen Vogelschutzes sowie der Verringerung und des Ausgleichs von Fraßschäden in der Landwirtschaft".


Umweltminister Stefan Wenzel sagte ergänzend: „Wir bemühen uns, gemeinsam mit der Landwirtschaft, Flächen in den Vogelschutzgebieten einzurichten, auf denen überwinternde Gänse ungestört rasten und Futter aufnehmen können.“ Durch die Einschränkung im Jagdrecht komme man diesem Ziel ein deutliches Stück näher. Die neue Regelung stelle einen Kompromiss dar, der in die richtige Richtung gehe.



Lesen Sie auch unsere Reportage:

„Die Gänse-Plage ist ein Skandal“ (6/2014)

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