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Niedersachsen will Schlachthofförderung an Mindestlohn knüpfen

Niedersachsen will die anstehende Herbstkonferenz der Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern in Würzburg zu einer Diskussion über die Arbeitsbedingungen in der Agrar- und Ernährungsbranche nutzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen will die anstehende Herbstkonferenz der Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern in Würzburg zu einer Diskussion über die Arbeitsbedingungen in der Agrar- und Ernährungsbranche nutzen. „In der Land- und Ernährungswirtschaft müssen humane Arbeits- und Lebensbedingungen herrschen und die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden“, erklärte Landwirtschaftsminister Christian Meyer.


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Künftig dürften nur Schlachthöfen mit EU-Steuergeld gefördert werden, die diese Voraussetzungen erfüllten, forderte der Grünen-Politiker. Er verwies auf die Situation in der niedersächsischen Schlacht- und Zerlegebranche, in der es klare Hinweise auf Lohndumping über Werkverträge mit Beschäftigten aus anderen EU-Mitgliedstaaten gebe. Die Verträge würden häufig mit unzumutbaren Arbeits-, Sozial- und Wohnbedingungen der Betroffenen begleitet. Das sei für Niedersachsen ein nicht hinnehmbarer Zustand. Meyer: „Der Bund muss einsehen, dass die Wirtschaft zu freiwilligen Selbstverpflichtungen offenbar nicht bereit ist.“


Wenn die Bundesregierung humane Arbeitsbedingungen in der Ernährungsbranche erreichen wolle, müsse sie ihre Blockadehaltung beenden und einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, forderte Meyer. In einem Antrag fordert Niedersachsen einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Außerdem soll der Bund gegenüber der EU darauf hinwirken, dass Lohndumping in der Fleischbranche nicht noch mit Steuergeld subventioniert wird. Gefordert wird die Einführung von Sozialstandards als Fördervoraussetzungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). „Großschlachthöfe, die keine Sozialstandards haben und keinen Lohn von 8,50 Euro auch für Werksvertragsarbeiter zahlen, gehören auf eine Negativliste", so Meyer. In der aktuellen Subventionsliste der EU stünden zahlreiche niedersächsische Schlachtbetriebe, die wegen Missbrauchs von Werkverträgen und Niedriglöhnen in der Diskussion seien.


Besonders wichtig sei ferner eine Änderung des Befreiungstatbestandes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für energieintensive Betriebe, der gerade in Westniedersachsen von vielen Betrieben der Ernährungsbranche ausgenutzt werde. Die Auslagerung von Stammbeschäftigten über Werkverträge insbesondere in der Schlachtindustrie dürfe künftig nicht mehr zu einer Befreiung der EEG-Umlage beitragen. AgE

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