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Niedersachsen will Tierhalter beim Wolfsschutz unterstützen

Noch in diesem Jahr sollen Nutztierhalter in Niedersachsen Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den vorbeugenden Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen können. Darauf hat das Umweltministerium in Hannover hingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Noch in diesem Jahr sollen Nutztierhalter in Niedersachsen Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den vorbeugenden Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen können. Darauf hat das Umweltministerium in Hannover hingewiesen.


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„Mit einer neuen Richtlinie wollen wir einen entscheidenden Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander von Wolf und Mensch leisten“, erklärte Staatssekretärin Almut Kottwitz vom Umweltressort. Ihr zufolge wird das Land künftig nicht mehr nur für Schäden aufkommen, die der Wolf verursacht, sondern auch Präventionsmaßnahmen fördern.


„Wir nehmen die Ängste sehr ernst“, betonte Kottwitz. Insbesondere die Nutztierhalter sollten nicht alleingelassen werden. Ziel sei es, auf Basis eines landesweit abgestimmten Richtlinienentwurfs bis zum Jahresende mit der Förderung zu beginnen. Dabei seien die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union einzuhalten.


Ministeriumsangaben zufolge wird in der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ die Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen, die vom Land bereits gezahlt werden, sowie die neuen Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen geregelt. Bei den Billigkeitsleistungen handle es sich um freiwillige Zahlungen des Landes für durch den Wolf getötete oder verletzte Schafe, Ziegen, Gatterwildtiere, Rinder, Pferde, Jagd- und Hütehunde sowie Herdenschutztiere.


Laut der Staatssekretärin sollen nicht nur Nutztierhalter im Haupt- oder Nebenerwerb weiterhin Billigkeitsleistungen bei Schäden erhalten, sondern auch Hobbynutztierhalter. Als Präventionsmaßnahmen sollen künftig Aufrüstungen und einmalige Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung eines wolfsabweisenden Grundschutzes sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden gefördert werden, und zwar vorrangig in der Förderkulisse Herdenschutz, also in den Gebieten, in denen sich der Wolf angesiedelt hat.


Grundsätzlich solle es Zuwendungen für Herdenschutzmaßnahmen für die Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild geben. Im Ausnahmefall könnten auch Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde gefördert werden.


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