Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Aufsplitterung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in zwei Behörden steht offenbar nicht mehr zur Diskussion. Das zeigte sich laut dem landvolk am Mittwoch bei einer Anhörung vor dem Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtages. „Damit kann eine leistungsfähige Selbstverwaltung sichergestellt werden“, so Landvolk-Hauptgeschäftsführer Jörn Dwehus vor dem Ausschuss.
Niedersachsens Landwirte würden eine starke Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungseinrichtung an ihrer Seite benötigen. Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung eigener und übertragener Aufgaben seien organisatorisch zu vermeiden, diese könne die Selbstverwaltung in eigener Regie sicherstellen, so Dwehus weiter. Unter diesen Voraussetzungen sehe das Landvolk die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg angemahnte Trennung von eigenen und übertragenen Aufgaben der Landwirtschaftskammer gewahrt.
Weiterhin vermisst das Landvolk einen umfassenden Aufgabenkatalog der Landwirtschaftskammer. Nach Überzeugung des Verbandes sollten die Mitglieder der Landwirtschaftskammer in einem Aufgabenkatalog klar erkennen können, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Bei den Finanzzusagen regt das Landvolk eine langfristige Sicherheit an und schlägt daher eine langfristige Zielvereinbarung mit den Vorgaben einer strategischen Fünf-Jahresplanung vor.
Unter diesen Voraussetzungen werde die Landwirtschaftskammer ihrer Aufgabe als Kompetenzzentrum der Landwirtschaft in Form einer Selbstverwaltung gerecht werden können. „Die Landwirte brauchen in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Phase eine unabhängige und flexible Selbstverwaltung an ihrer Seite, der sie vertrauen“, betonte Dwehus.