Die niedersächsische Landesregierung hat eine Neufassung der Verordnung über den Erschwernisausgleich für forstwirtschaftlich genutzte Naturschutzflächen beschlossen.
Wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte, wurden die neugefassten Regelungen zum Ausgleich für finanzielle Nachteile für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in geschützten Teilen von Natur und Landschaft an die Änderungen der Unterschutzstellungstatbestände angepasst. Verwaltungstechnische Vereinfachungen im Regelwerk der Verordnung ermöglichten nun eine großflächigere Umsetzung von Naturschutzauflagen, insbesondere bei Planung, Umsetzung und Kontrolle.
Die Staatskanzlei wies außerdem darauf hin, dass Waldeigentümer - wie bisher - auf Antrag einen „angemessenen Ausgleich“ für naturschutzfachlich begründete Bewirtschaftungsauflagen erhalten könnten. Ausgeglichen würden ausschließlich Auflagen für Waldflächen, die im europaweiten Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000“ lägen. Dabei gehe es um Nachteile, die etwa durch Auflagen für einen Mindestanteil an Altholz, die ständige Bereitstellung lebender Habitatbäume oder durch die Verschärfung der Kahlschlagbestimmungen entstehen könnten.
Der Staatskanzlei zufolge soll der Erschwernisausgleich dafür sorgen, dass den Waldbesitzern keine gravierenden Nachteile durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten entstünden.