Wildgänse genießen künftig in Niedersachsen einen größeren Schutz. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition stimmten vergangene Woche die Abgeordneten für eine Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes.
Demnach werden künftig die Jagdbehörden ermächtigt, die Jagdzeiten für Wild, auch abweichend vom Bundesrecht, zu bestimmen und dabei für Vogelschutzgebiete besondere Jagdzeiten für die Jagd auf Wasserfederwild zu bestimmen, sogenannte Intervalljagden. So kann die Jagdbehörde die besonderen Jagdzeiten für Vogelschutzgebiete in einzelnen Jagdbezirken jeweils für die erste oder die zweite Monatshälfte oder für zwei von ihr dort gebildete Teilräume mit einer Größe von jeweils mindestens 100 ha so aufheben, dass in einem der Teilräume jeweils in der ersten und in dem anderen jeweils in der zweiten Monatshälfte gejagt werden darf.
Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion kritisierte die Gesetzesänderung erneut scharf. „Die Landesregierung hat bereits entgegen aller Kritik die Kürzung der Jagdzeiten durchgesetzt, die nun von Landwirten und Jägern gleichermaßen beklagt werden“, monierte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Heinrich Ehlen. Aus seiner Sicht sollte die Landesregierung wenigstens den Ausgang dieser Verfahren abwarten, bevor sie den nächsten „unsinnigen Vorstoß“ zum Erhalt der Gänsepopulation vornimmt.
Ehlen betonte, bereits in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die geplante Intervalljagd von allen angehörten Verbänden abgelehnt werde. Die heimischen Gänsebestände seien in einem sehr guten Zustand und ein zusätzlicher Schutz sei daher überflüssig. Zu einem großen Problem für Landwirte und Milchviehhalter an der Küste seien inzwischen die von Gänsen verursachten Fraß- und Kotschäden geworden.
Hans-Joachim Janssen von der Grünen-Fraktion verteidigte hingegen die Novellierung. Es gehe vor allem darum, Gebiete zu schaffen, in denen sich nordische Gastvögel wie Sing- oder Zwergschwäne sowie nordische Gänse und Enten ungestört aufhalten könnten. Andere Teile sollen bejagt werden können.
Auf entschiedene Ablehnung stieß die Gesetzesänderung erneut bei der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Sie führte insbesondere inhaltliche Bedenken gegen die nun gesetzlich geschaffene Intervallbejagung an und verwies auf die positive Bestandsentwicklung bei Gänsen.