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Niedriger Steuersatz für Mehrgefahrenversicherungen beschlossen

Mehrgefahrenversicherungen werden wie von den Bauern gefordert künftig geringer besteuert. Für Versicherungen gegen Schäden bei Frost, Starkregen oder Überschwemmung sowie für Hagelversicherungen wird durchgehend ein Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme gelten.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehrgefahrenversicherungen werden wie von den Bauern gefordert künftig geringer besteuert. Für Versicherungen gegen Schäden bei Frost, Starkregen oder Überschwemmung sowie für Hagelversicherungen wird durchgehend ein Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme gelten. Auf eine entsprechende Anpassung des Verkehrsteueränderungsgesetzes haben sich Union und FDP gestern im Finanzausschuss verständigt.


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Bislang werden für Mehrgefahrenversicherungen 19 % Versicherungssteuer auf den Versicherungsbeitrag fällig. Lediglich die Hagelversicherung wird mit einem Steuersatz von 0,2 Promille auf die Versicherungssumme begünstigt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte dies wiederholt kritisiert und auf eine Gleichbehandlung gedrängt.


„Für den Landwirt macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob die Ernte durch Hagelschlag oder zum Beispiel durch Überschwemmungen vernichtet wurde”, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach. Künftig werde der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen deutlich attraktiver.


Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, bezeichnete die Neuregelung als „Meilenstein in der Risikovorsorge für Einzelbetriebe”. Sie stelle eine wesentliche Vergünstigung der  Mehrgefahrenversicherung dar und verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Agrarwirtschaft in diesem Bereich entscheidend.


Der Bundestag wird das Verkehrssteueränderungsgesetz, in der die Neuregelung enthalten ist, am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschließen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 23. November vorgesehen. (AgE)

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