Die Europäische Kommission hat Deutschland erneut wegen zu hoher Nitratgehalte kritisiert und mischt nun im Streit um die Novelle der Düngeverordnung kräftig mit. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) befürchtet Auswirkungen auf die Bestandsschutzzusage von JGS-Anlagen.
Mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und einem weiteren möglichen Verfahren zur Wasserrahmenrichtlinie erhöht die Kommission nun den Druck auf die Verantwortlichen der Revision der Düngeverordnung, mit welcher die Nitratrichtlinie umgesetzt werden soll. Zeitnahe Entscheidungen bezüglich des Düngerechts sind daher notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren oder gar ein Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden.
Bisher konnten sich Landwirtschafts- und Umweltministerium nicht über den Umgang mit Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) einigen. Dieser Streitpunkt verzögert unter anderem eine Entscheidung im Düngerecht. Der BLHV sieht nun die Einhaltung des Versprechens seitens des Umweltministeriums in Gefahr, einem Bestandsschutz für bestehende JGS-Anlagen zuzustimmen.
Im Gegenzug zur Freigabe diverser betrieblicher Daten aus HIT und dem gemeinsamen Antrag für Kontrollen im Rahmen des Düngerechts hatte das Umweltressort seine Zusage für einen Bestandsschutz gegeben. Da nun der Druck auf eine Entscheidung erhöht wird, appelliert der BLHV an das Landwirtschaftsministerium, auch weiterhin den Bestandsschutz einzufordern und nicht vor der Umweltseite einzuknicken. Sollte die Forderung nicht erfüllt werden, hätte dies unüberschaubare Folgen für Betriebe, die Festmist, Gülle, Jauche, Silagesickersaft oder Gärreste lagern, betont der BLHV.
Der Verband besteht auch weiterhin auf seiner Forderung nach einem Bestandsschutz und dem Verzicht auf regelmäßige Sachverständigen-Dichtigkeitsprüfungen in der Anlagenverordnung. Auch wenn Brüssel dränge, dürfe eine schnelle Übereinkunft nicht auf Kosten einer praktikablen Umsetzung der Düngeverordnung gehen.