Einzelheiten zu der von der Koalition angekündigten Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung bleiben weiterhin offen.
Die Bundesregierung könne derzeit noch keine Angaben zu Zeitplan, neuen Fördermaßnahmen, zu streichenden Förderbereichen, räumlichen Gebietsabgrenzungen, möglichen Zweckbindungen von Mitteln oder der finanziellen Ausstattung der neuen Gemeinschaftsaufgabe machen, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
Inhaltlicher Kern der Neugestaltung werde die Anpassung an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sein.
Die Regierung weist darauf hin, dass die Zielsetzung der GAK gemäß Artikel 91a Grundgesetz derzeit auf die Gewährleistung einer leistungsfähigen und auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie den Küstenschutz beschränkt sei. Die Fördermöglichkeiten zur Bewältigung neuer gesellschaftlicher Herausforderungen zur Fortentwicklung ländlicher Räume seien im Rahmen der GAK begrenzt. Zu deren Fortentwicklung bedarf es der Bundesregierung zufolge einer Anpassung der Rechtsgrundlagen.