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Noch viele offene Fragen bei Initiative Tierwohl

Es gibt noch viel zu tun, bevor die Initiative Tierwohl an den Start gehen kann. Dieses Fazit zog Hubertus Beringmeier bei der Sitzung des Veredelungsausschusses und der Arbeitsgruppe Ferkelerzeugung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).

Lesezeit: 3 Minuten

Es gibt noch viel zu tun, bevor die Initiative Tierwohl an den Start gehen kann. Dieses Fazit zog Hubertus Beringmeier bei der Sitzung des Veredelungsausschusses und der Arbeitsgruppe Ferkelerzeugung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV). Das Wochenblatt Westfalen-Lippe fasst den aktuellen Stand zusammen:

  • Die Clearingstelle muss gegründet werden, um die Geldflüsse zu koordinieren.
  • Eine Datenbank muss programmiert werden, um Teilnehmer, Kriterien, Auditergebnisse und Zahlungsflüsse zu strukturieren.
  • Kriterienkatalog und Leitfäden müssen verabschiedet werden.
  • Auditoren müssen geschult und zertifiziert werden.


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Fensterrahmen zählt nicht


Eine gute Nachricht hatte Bernhard Schlindwein für die Landwirte: Der Kriterienkatalog und die dazugehörigen Leitfäden sollen noch im November verabschiedet werden. Hauptknackpunkt ist bei vielen Betrieben allerdings das Tageslicht. 1,5 % der Stallgrundfläche muss Fensterfläche sein, so die Basisforderung für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl. Dabei zählt nur die „nackte“ Scheibe, so Schlindwein. Rahmen, Querbalken oder Fugen bei Glasbausteinen müssen abgezogen werden.

 

Indirektes Licht ist bei innen liegenden Abteilen möglich, wenn Scheiben zum Gang oder zum Nachbarabteil eingebaut werden. Allerdings lässt sich Licht nicht vermehren. Das Abteil oder der Gang, aus dem Licht „abgezapft“ wird, muss genügend Fensterfläche für direkt und indirekt beschienene Abteile haben.

 

„Was passiert, wenn sich mehr Landwirte anmelden, als Geld im Tierwohl-Fonds ist?“, fragten sich viele Ausschussmitglieder. „Dann müssen unsere Verbandsvorsitzenden dafür sorgen, dass er aufgefüllt wird“, forderte Carsten Spieker, Vorsitzender der WLV-Arbeitsgruppe Ferkelerzeugung.

 

Der offizielle Zeitplan sieht zunächst vor, dass nach Ende des vierwöchigen Anmeldeverfahrens gerechnet wird, ob das Geld ausreicht. Angemeldete Landwirte erfahren kurzfristig, ob sie teilnehmen können.


Noch einige Hürden


Doch ist das nur die erste Hürde. Denn der Zahlungsanspruch beginnt nicht mit dem Termin der Umsetzung der Kriterien, den der Landwirt im Aufnahmeantrag angeben muss. Vielmehr soll das Geld erst fließen, wenn der landwirtschaftliche Betrieb das Erstaudit bestanden hat.

 

Damit kann das Audit zum Nadelöhr für teilnehmende Betriebe werden. Denn zum einen sind Auditoren mit Berufserfahrung rar gesät. Zum anderen werden Tierwohl-Audits länger dauern als QS-Audits, da der Auditor viel im Stall prüfen muss.

 

„Wenn der Landwirt die Kriterien ab 1. Februar erfüllt, der Auditor aber erst Ende Juni kommt, darf das doch nicht der Schaden des Landwirts sein“, waren die Ausschussmitglieder empört. Vorsitzender Hubertus Beringmeier nahm als Forderung an den Verband mit, sich dafür einzusetzen, dass der Zahlungsanspruch beginnt, wenn die gewählten Tierwohlkriterien umgesetzt sind.


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