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Nochmalige Fristverlängerung für FFH-Gebietsabgrenzung

Aufgrund des großen Interesses, einer Vielzahl an Nachfragen und der Kritik an der Schwierigkeit bei der Anhörung wird in Bayern die Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Natura-2000-Verordnung und der Feinabgrenzung der Gebiete gemäß der FFH-Richtlinie nochmals verlängert, und zwar bis zum 1. Mai 2015.

Lesezeit: 1 Minuten

Aufgrund des großen Interesses, einer Vielzahl an Nachfragen und der Kritik an der Schwierigkeit bei der Anhörung wird in Bayern die Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Natura-2000-Verordnung und der Feinabgrenzung der Gebiete gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie nochmals verlängert, und zwar bis zum 1. Mai 2015.


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Darauf hat der Vizepräsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und Präsident des BBV-Bezirksverbandes Mittelfranken, Günther Felßner, am vergangenen Freitag hingewiesen. Zuvor hatte der BBV schon eine Fristverlängerung bis zum 1. März erreicht; ursprünglich war hierfür der 6. Februar vorgesehen gewesen.


Der BBV begrüßte die erneute Verlängerung seitens des bayerischen Umweltministeriums, die im Interesse aller Landwirte und Grundeigentümer in Mittelfranken sei. Die Bürger erhielten somit weitere zwei Monate Zeit, ihre Betroffenheit als Eigentümer von Acker-, Wiesen- oder Waldgrundstücken zu überprüfen und ihre Einwendungen, Fragen oder Bedenken bei den zuständigen Behörden vorzubringen.


Der BBV rief insbesondere alle betroffenen Landwirte und Waldbauern auf, diese Fristverlängerung zu nutzen, um die umfangreichen Entwürfe für die FFH-Gebiete zu überprüfen.

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