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Norddeutsche Grünlandbauern warnen vor pauschalem Umbruchverbot

Inakzeptable Verschärfungen der Schutzgebietsregelungen sieht das Landvolk Niedersachsen auf die Grünlandbauern in den Marsch- und Küstenregionen zukommen. Grund dafür sind die Überlegungen des Bundes, die Prämienberechtigung mit einem generellen Pflugverbot in ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten zu verbinden.

Lesezeit: 4 Minuten

Inakzeptable Verschärfungen der Schutzgebietsregelungen sieht das Landvolk Niedersachsen auf die Grünlandbauern in den Marsch- und Küstenregionen zukommen. Grund dafür sind die Überlegungen des Bundes, die Prämienberechtigung der Milchviehhalter und anderer Bewirtschafter von Wiesen und Weiden mit einem generellen Pflugverbot auf diesen Flächen in ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten zu verbinden.


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„Bei der Meldung der FFH- und Vogelschutzgebiete an Brüssel wurde uns von der Politik fest zugesagt, dass die Grünlandnutzung der Rinder- und Milchviehbetriebe darunter nicht leidet. Jetzt soll mit einem pauschalen Pflug- und Umwandlungsverbot extrem in das Eigentum der Bauern eingegriffen werden“, kritisiert Erich Hinrichs, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland und selbst Milchviehhalter im Landkreis Wittmund. Auch mit Blick auf den Naturschutz sei dieses Verbot nicht notwendig. „Das Vertrauen der Landwirte in die Politik nimmt massiv Schaden. Wir Landwirte fordern daher aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Änderung des Entwurfs“.


An folgenden Punkten entzündet sich die Kritik im Einzelnen:



1.    Betriebliche Flexibilität geht verloren

Ein pauschales Pflugverbot für bestimmte Dauergrünlandflächen nimmt den Landwirten die Möglichkeit, inner- oder überbetrieblich Flächen mit Acker- oder Grünlandnutzung zu tauschen. Besonders betroffen sind davon Grünlandbauern mit hoch ertragreichen ackerfähigen Böden.



2.    Erneuerung der Grasnarbe und Nutzung von Zuchtfortschritt wird verhindert

Durch das Pflugverbot wird faktisch die Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Grünlandes verboten. Die Betriebsleiter können damit neue Gräsersorten mit höherer Leistung oder besserer Anpassung an den Standort wenn überhaupt nur noch unter erschwerten Bedingungen nutzen. Die Höfe werden gegenüber Höfen in anderen Grünlandregionen benachteiligt und fühlen sich aufs „Abstellgleis“ geschoben. Die betroffenen Landwirten sehen dies als schleichende Enteignung.



3.    Naturschutzfachliche Begründung fehlt

Für die Erreichung der in Natura 2000-Gebieten aus naturschutzfachlicher Sicht formulierten Ziele reicht es in den meisten Gebieten bzw. Gebietsteilen aus, den Umfang an Grünlandflächen zu erhalten. Eine Grünlanderneuerung ist nur an wenigen Standorten mit Nachteilen für den Naturschutz verbunden. Nur sehr begrenzte Anteile der betroffenen Flächen bei den Meldungen für die Natura 2000-Gebiete gehören europarechtlich zu den zu schützenden Lebensraumtypen des Grünlandes. Nur innerhalb dieser streng umrissenen Kulisse wäre der Verzicht auf den Pflug tatsächlich notwendig.



4.    Die Politik hält nicht Wort

Den betroffenen Landwirten wurde von den Politikern für die Meldungen zu den Natura 2000-Gebieten stets versichert, dass die herkömmliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht eingeschränkt würde. In zahlreichen Gebieten wurden auch in den Schutzgebietsverordnungen für die Landwirte akzeptable Regelungen verankert. Sie schränken die notwendige Flexibilität in der Bewirtschaftung so wenig wie nötig ein. Durch die Hintertür erfolgt jetzt über das Greening ein Pflugverbot, das von den Betroffenen als nicht akzeptable Verschärfung der bisherigen Regelungen abgelehnt wird.



Die Mitgliedstaaten haben nach EU-Recht die Möglichkeit, innerhalb der Natur 2000-Gebiete die Flächen zu bestimmen, auf denen ein extremer Schutzanspruch aus naturschutzfachlicher Sicht ein Pflugverbot tatsächlich rechtfertigen würde. Sie sind nicht verpflichtet, den Pflug auf dem gesamten Wirtschaftsgrünland innerhalb der Natura 2000-Kulisse Gebieten zu verdammen, sofern die naturschutzfachliche Sicht dem nicht entgegensteht.


Das Landvolk Niedersachsen erwartet hier die Unterstützung der Landesregierung und fordert von der Bundesregierung:

  • Ein pauschales Pflugverbot für das gesamte Grünland in Natura 2000-Gebieten darf es unabhängig von der naturschutzfachlichen Wertigkeit nicht geben.
  • Die nationale Umsetzung des Pflugverbotes als Greening-Vorschrift innerhalb von Natura 2000-Gebieten muss sich auf die Areale beschränken, in denen diese Auflage bereits in den jeweiligen Schutzgebietsregelungen verankert ist.
  • Für Flächen, die bei dieser Abgrenzung unter ein Pflugverbot fallen sollten, muss eine pfluglose Grünlanderneuerung weiter möglich sein. Auch für den Nutzungstausch mit Ackerflächen, die als Ersatzgrünland angelegt werden, müssen Ausnahmen ermöglicht werden.
Mehr:

"Striktes Umbruchverbot bedeutet Enteignung!" (18.2.2014)

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