Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Nordrhein-Westfalen will Bundestierschutzgesetz ändern

Die nordrhein-westfälische Landesregierung drückt beim angestrebten Tötungsverbot für männliche Eintagsküken aufs Tempo. Das Kabinett hat am Dienstag nach Angaben des Düsseldorfer Agrarressorts eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund untersagt werden soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung drückt beim angestrebten Tötungsverbot für männliche Eintagsküken aufs Tempo. Das Kabinett hat am Dienstag nach Angaben des Düsseldorfer Agrarressorts eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund aus rein ökonomischen Gründen über eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes untersagt werden soll.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ende Januar 2015 hatte das Verwaltungsgericht in Minden entschieden, dass ein Erlass von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zum Tötungsverbot von Eintagsküken unzulässig ist, da es im Bundestierschutzgesetz dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. "Tiere sind keine Abfallprodukte", stellte Remmel nach der Kabinettssitzung klar. Es dürfe nicht sein, dass jährlich aus reinen Kostengründen 50 Millionen Eintagsküken in Deutschland getötet würden.


Seit Jahren habe der Tierschutz Verfassungsrang, doch der zuständige Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt entziehe sich weiterhin seiner Verantwortung und spiele auf Zeit. „Diesem taktischen Spielchen zu Lasten des Tierwohls wollen wir mit unserem Bundesratsantrag ein Ende setzen", erklärte Remmel.  


Der Düsseldorfer Agrarressortchef wirft Schmidt vor, sich hinter wohlklingenden Absichtsbekundungen und Forschungsvorhaben zu verstecken. Er sei damit nicht mehr als ein „Ankündigungsminister ohne Substanz“. Es sei jedoch die Aufgabe des Bundesgesetzgebers, für eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz zu sorgen, damit die Länder das Tötungsverbot wirkungsvoll umsetzen könnten. Remmel kündigte an, das Nordrhein-Westfalen den diesbezüglichen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen werde.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.