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Novelle des Arzneimittelgesetzes soll Antibiotikaeinsatz eindämmen

„Immer besser, immer nachhaltiger muss die Formel für die Lebensmittelproduktion sein“, sagte Dr. Thomas Große Beilage von der Bundestierärztekammer am Mittwochmorgen in einer öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes vor dem Agrarausschuss.

Lesezeit: 5 Minuten

„Immer besser, immer nachhaltiger muss die Formel für die Lebensmittelproduktion sein“, sagte Dr. Thomas Große Beilage von der Bundestierärztekammer am Mittwochmorgen in einer öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes vor dem Agrarausschuss. Er machte darauf aufmerksam, dass Deutschland aufgrund seiner Lage als Transitland bei der Pflege der Tiergesundheit vor besonderen Herausforderungen stehe. Ein direkter Vergleich mit anderen EU-Ländern sei aus diesem Grund schwierig, weil das Verbreitungspotential von Krankheiten höher sei.


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Der Tierarzt plädierte dafür, den Fokus auf Impfungen von Tierbeständen zu setzen, um besser vorbeugen zu können. „Aber es muss auch die Einsicht einkehren, dass Antibiotika keine Betriebsmittel sind.“ Mängel in Haltung oder Management dürfen nicht mit Antibiotika korrigiert werden, auch wenn es betriebswirtschaftlich günstiger sei.


Dr. Hans-Joachim Götz vom Bundesverband praktizierender Tierärzte stellte fest, dass eine Verbesserung hinsichtlich der Besatzdichten in Ställen und der Futterqualität schnell zur Erhöhung der Tiergesundheit beitragen könnte. Solche Maßnahmen würden mit steigenden Produktions- und Lebensmittelkosten einhergehen.


Bauernverband nachdenklich über Antibiotika-Menge


„Die Landwirtschaft zeigt ihre ernsthafte Bereitschaft, sich diesem Problem mithilfe des QS zu stellen“, sagte Brigitte Wenzel vom Deutschen Bauernverband. Auch den Bauernverband habe die verwendete Menge von 1.734 t Antibiotika im Jahr 2011 in der Landwirtschaft „nachdenklich gestimmt“. Es müsse auf Impfstoffe gesetzt werden, die zu einem deutlichen Rückgang des Einsatzes von Antibiotika führen. Sie sprach sich gegen eine geplante staatliche Datenbank zur Datenerhebung aus. „Das ist unverhältnismäßig und auch überflüssig“, sagte sie vor dem Hintergrund einer bereits eingerichteten Datenbank bei QS - ein wirtschaftsgetragenes Qualitätssicherungssystem der Ernährungswirtschaft für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln.


Nach Ansicht von Peter Knitsch vom Agrarministerium Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz von Antibiotika in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern viel zu hoch. Knitsch kritisierte den Gesetzentwurf der Regierung, weil dieser zu keiner nennenswerten Senkung der Antibiotikaanwendung führen werde. „Der Anwendungsbereich muss über die Mast drastisch auf den Aufzuchtbereich erweitert werden“, sagte er. In diesem Sektor würden 70 bis 80 % der Antibiotika angewendet.


Knitsch machte zudem eine „leistungsmäßige Überforderung der Nutztiere“ in der Mast als Grund häufiger Erkrankungen aus. So würden nach seiner Stellungnahme „energetisch hochkonzentrierte Rationen“ verfüttert, bei denen wichtige Rohfasergehalte auf das Minimum reduziert seien. Die Fütterung führe zu entzündlichen Veränderungen im Magen-Darmbereich. Dies führe zwangsläufig zum Einsatz von Antibiotika, um Ausfälle zu vermieden.


Für Dr. Dirk Freitag vom Agrarministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die angestrebte Novellierung des Arzneimittelgesetzes „ein Schritt in die richtige Richtung“. Freitag machte in seiner Stellungnahme auf die sogenannte „Restmengenproblematik“ aufmerksam. Die Herstellung kleinerer „Gebinde“ durch die pharmazeutische Industrie könnte eine „punktgenaue“ Versorgung von Tierbeständen mit Antibiotika ermöglichen und würde zu weniger Resten führen.


QS zu Anbindung der eigenen Datenbank an staatliche bereit


Dr. Hermann-Josef Nienhoff von der QS Qualität und Sicherheit GmbH erklärte die grundsätzliche Bereitschaft zu einer „Kopplung“ der geplanten staatlichen Datenbank mit der QS-Datenbank. Nur dürfe es nicht zu einer doppelten Erfassung der Daten kommen. Anders als in der Novelle vorgesehen, sprach er sich dafür aus, dass auch Tierärzte relevante Daten in eine solche Datenbank eingeben müssen.


Aktuell seien insgesamt 4.059 Geflügelmastbetriebe und 25.227 landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinemast in der QS-Datenbank registriert. Sämtliche Stammdaten für die Betriebe würden bereits in der Datenbank vorliegen. Für Geflügel erhebe QS die Antibiotikaverschreibungen seit April 2012. Bisher seien für 84 Prozent der Betriebe sämtliche Produktions- und Herdendaten erfasst. Für die Schweinemast erfolge die Datenerfassung seit September 2012. Die Angaben zum Antibiotikaeinsatz würden von den behandelnden Tierärzten in die QS-Datenbank eingegeben. Aktuell seien 925 Tierärzte für die Dateneingabe registriert.



Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) machte Susanne Mauersberg deutlich, dass die Sorge der Verbraucher über die Zunahme von Antibiotikaresistenzen steigt. Immer mehr resistente Keime würden auf Produkten gefunden. Allein mit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes werden die Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung nach Ansicht Mauersbergs nicht verbessert und dadurch die Ursachen nicht bekämpft. Deshalb dürfe der Einsatz von Antibiotika nur ausnahmsweise und nur nach tierärztlicher Untersuchung im Rahmen einer Therapie und bei nachgewiesener bakterieller Infektion zulässig sein. Der Verband forderte ein Anwendungsverbot von Antibiotika in der Tiermedizin für Mittel, die im Humanbereich eingesetzt werden.


„Antibiotika sind ein wichtiges Instrument in der Hand von Arzt und Tierarzt und dürfen nicht verteufelt werden“, sagte Prof. Dr. Jörg Hartung von der Stiftung Tierärztliche Hochschule. Seiner Ansicht nach sind die Gesundheitslehre und die Tierhygiene der „Schlüssel“ zur Lösung vieler bestehender Probleme. Die Gesundheitsversorge in den vielen unterschiedlichen Haltungssystemen in Deutschland würde sehr stark von den Kenntnissen der Tierhalter abhängen. Insofern müsse auf die Ausbildung der Landwirte gesetzt werden, die sich bereits deutlich gebessert habe. (ad)


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