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OVG Münster: Verbot des Kükenschredderns nicht zulässig!

Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) hat am Freitag über einen Erlass von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013 entschieden. Dieser wollte das Töten von männlichen Küken in den Brütereien in Nordrhein-Westfalen stoppen. Dies ist laut OVG nicht rechtens.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) hat am Freitag über einen Erlass von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013 entschieden. Dieser wollte das Töten von männlichen Küken in den Brütereien in Nordrhein-Westfalen stoppen. Dies ist laut OVG nicht rechtens. Nach Ansicht des OVGs schafft das Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass.


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Geklagt hatten zwei Geflügelzüchter. Ihnen hatten die zuständigen Kreise ein Tötungsverbot auferlegt. Nach der aktuellen Gesetzeslage würden die Geflügelzüchter durch ein Verbot zudem in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt. Deshalb ließ das Oberlandesgericht in Hamm kürzlich auch die Klage der Staatsanwaltschaft Münster gegen eine Brüterei in Senden nicht zu.


Die Entscheidung vom Freitag aus Münster gilt als Grundsatzurteil!


Dazu Bundesagrarminister Christian Schmidt: „Ich werde alles dafür tun, das Küken-Schreddern mit einer praxistauglichen Alternative 2017 zu beenden. Mit grüner Schaufensterpolitik erreicht man weder etwas für das Tierwohl, die Küken, noch für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland.“


Tierschützer fordern generellen Systemwechsel


„Der Tierschutz unterliegt wirtschaftlichen Interessen. Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz nicht hinnehmbar. Wir können den nordrhein-westfälischen Minister Johannes Remmel nur ermuntern, weiter zu kämpfen." Das sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, nach der Urteilsverkündung.


Bundesagrarminister Christian Schmidt rief er auf, als Gesetzgeber konsequent zu handeln. Die bisher von ihm erdachte Lösung, die Geschlechtserkennung am Ei, sei ein Weg, der kurzfristig hilft. Grundursache für die Tötung der männlichen Küken sei aber eine Zucht, die auf immer intensivere Nutzung ausgerichtet ist. Daher stelle sich die Systemfrage und da reiche als Antwort keine technische Lösung, die nur ein Symptom bekämpft, so Schröder.


Zuvor hatten bereits Aktivisten des Tierschutzbundes für ein sofortiges Verbot protestiert. „Der millionenfache Kükenmord ist die brutale Folge einer auf Intensivierung ausgerichteten Tierzucht“, sagte Schröder bereits im Vorfeld der Entscheidung. „Dahinter steht dann auch die Systemfrage: Die Legehennenzucht ist aus dem Ruder gelaufen, nicht nur die Tiere, auch die Hühnerhalter sind diesem System ausgeliefert. Es braucht endlich eine politische Strategie und ein klares, gesetzliches Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken.“

 

Die Stiftung VIER PFOTEN wirft Bundesagrarminister Christian Schmidt unterdessen Untätigkeit vor, da dieser sich gegen ein gesetzliches Verbot des Kükentötens sperrt. Stattdessen setze er auf eine unverbindliche Selbstverpflichtung mit der Wirtschaft.

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