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Oberlandesgericht untersagt Tengelmann-Übernahme durch Edeka

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt. Damit steht die Fusion der beiden Lebensmittelhändler wieder in Frage. Grund dafür sind geheime Absprachen. Diese weist das BMWI jedoch zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt. Damit steht die Fusion der beiden Lebensmittelhändler wieder in Frage. Grund dafür sind geheime Absprachen. Diese weist das BMWI jedoch zurück.


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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Eilanträgen der Konkurrenten Rewe und Markant gegen die Ministererlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) stattgegeben. Das teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit. Die Fusion von Tengelmann und Edeka steht nun wieder in Frage. Edeka hatte die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann übernehmen wollen. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme aus Wettbewerbsgründen jedoch abgelehnt. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass die Marktmacht weniger Handelskonzerne durch die Fusion noch größer wird. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Aldi beherrschen zusammen schon 85 Prozent des Marktes. Gabriel hatte das Votum der Wettbewerbshüter mit seiner Ministererlaubnis übergangen. 


Gericht bemängelt geheime Absprachen


Die Richter bewerten die Ministererlaubnis als rechtswidrig, weil Gabriel in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens geheime Gespräche mit den beiden Fusionsparteien geführt habe. Damit habe er ein transparentes, objektives und faires Verfahren unterlassen, heißt es beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) weist am Dienstagnachmittag den Befangenheitsvorwurf der Richter zurück. Gespräche mit den Antragstellern seien im Rahmen eines solchen Verfahrens üblich, möglich und zulässig, so das BMWI in seiner Reaktion auf den Beschluss. Die vom Gericht behauptete Befangenheit sei von keinem Verfahrensbeteiligten zu keinem Zeitpunkt vorgetragen worden, so das BMWI weiter. Die Hoffnungen des Konkurrenten Rewe beim Verkauf der Kaisers/Tengelmann Filialen noch zum Zug zu kommen, bescheidet das BMWI heute mit folgendem Satz: „Dieses Angebot von REWE stellte gegenüber dem Angebot von Edeka allerdings aus kartellrechtlichen Gründen keine Alternative dar“.


DBV forderte weiter Änderungen im Kartellrecht


Deutschen Bauernverband (DBV) sieht seine Haltung im Fall Kaiser´s Tengelmann durch den Beschluss der Richter bestätigt. „Die Landwirtschaft sieht sich durch die heutige Entscheidung des Düsseldorfer Kartellsenats in ihrer Kritik an der Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka bestätigt“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Der DBV hatte die Ausnahmegenehmigung von Gabriel kritisiert, da die Übernahme die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und dessen Marktmacht verstärke und die Wettbewerbssituation für die Landwirtschaft, die Verarbeiter und Vermarkter einseitig verschlechtere. „Wir sehen unverändert die Bundesregierung und den Gesetzgeber in der Verantwortung, die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Lebensmittellieferkette nachzubessern“, forderte Rukwied am Dienstag. Neben einer wirksamen Fusionskontrolle müssten auch gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen geschaffen und klarere Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden. Dafür solle die anstehende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genutzt werden, so der DBV.


Grüne machen LEH für Marktdruck in der Agrarkrise verantwortlich


Der Agrarsprecher von Bündnis 90/ Die Grünen, Friedrich Ostendorff, begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ebenfalls. Sie sei ein herber Schlag für Wirtschaftsminister Gabriel, sagte Ostendorff. Er warf diesem vor, die Ministererlaubnis auf Basis heimlicher Mauscheleien und geheimer Absprachen vollzogen zu haben. Die Wettbewerbssituation im Lebensmitteleinzelhandel schade den Verbrauchern und den landwirtschaftlichen Erzeugern. „Die aktuelle Agrarmarktkrise zeigt dies leider in voller Wucht: Durch knallharten Marktdruck drücken die Lebensmittelkonzerne die Erzeugerpreise nach Belieben“, sagte Ostendorff.


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