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Sachverständige bestätigen geplante Änderungen im Jagdrecht

Am Mittwoch hat der Bundesagrarausschuss des Bundestages über den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes beraten. Im Bundesjagdgesetz soll demnach eine Regelung ergänzt werden, welche unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung einzelner Grundstücke von der Bejagungspflicht ermöglicht, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Mittwoch hat der Bundesagrarausschuss des Bundestages über den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes beraten. Im Bundesjagdgesetz soll demnach eine Regelung ergänzt werden, welche unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung einzelner Grundstücke von der Bejagungspflicht ermöglicht, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.


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Die Koalition sieht sich dabei durch die Experten bestätigt. Die Mehrheit der Sachverständigen habe die Notwendigkeit einer grundstücksübergreifenden Jagd hervorgehoben, erklärten der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Cajus Caesar. Mit dem Reviersystem komme man der Hegeverpflichtung am ehesten nach, so die CDU-Politiker.


Nach den Worten von FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan wahrt die vorgesehene Novelle des Bundesjagdgesetzes eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen von Grundeigentümern, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, und den Interessen der Allgemeinheit. Die Hürden für eine Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen seien „nachvollziehbar und gut begründet“, betonte die FDP-Politikerin.


Zustimmung signalisierte auch die SPD-Abgeordnete Petra Crone. Ihrer Auffassung nach zeigt der vorliegende Gesetzesentwurf Lösungen auf, „die den unterschiedlichen Belangen entsprechen.“ Ungeklärt sei allerdings, wie es generell mit dem Bundesjagdgesetz weitergehe.


Demgegenüber litt nach Einschätzung der Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion für Waldpolitik, Cornelia Behm, die Anhörung darunter, „dass die Vertreter der Jagd unter sich blieben und Sachverständige des Tierschutzes fehlten.“ Daher sei es nicht verwunderlich, dass nahezu alle Sachverständigen den Ansatz der Bundesregierung unterstützt hätten, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur ethischen Befriedung von Grundstücken zuzulassen.


DBV findet Entwurf insgesamt zufriedenstellend


Zufrieden mit der Umsetzung des EGMR-Urteils zeigte sich im Anschluss die Bundesarbeitgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE). Die Interessenvertretung der Jagdrechtsinhaber begrüßt ausdrücklich die im Entwurf vorgesehene Abwägung mit den Interessen aller Betroffenen sowie den Belangen des Allgemeinwohls, die nach Eingang eines entsprechenden „Befriedungsantrags“ durch die zuständige Behörde zu erfolgen hat.


Bei der Umsetzung des EGMR-Urteils in nationales Recht müssen Interessen benachbarter Grundeigentümer, land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschafter sowie Ziele des Tier- und Artenschutzes inklusive des Schutzes vor Tierseuchen ausreichend berücksichtigt werden, hieß es.


„Die Gewissensentscheidung Einzelner darf nicht über das Gemeinwohl der Gesellschaft gestellt werden“, betonte Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der BAGJE. Die Möglichkeit zur Befriedung einzelner Grundstücke bedeute einen Bruch im System der flächendeckenden Bejagung, dessen Auswirkungen vor allem im Hinblick auf das Eigentumsrecht benachbarter Grundeigentümer vom EGMR nicht hinreichend bedacht worden sei.



Auch wenn es bei der praktischen Umsetzung der geplanten Änderungen zunächst zu Unsicherheiten und erhöhtem Beratungsaufwand in betroffenen Jagdgenossenschaften kommen wird, ist der aktuelle Gesetzesentwurf aus Sicht der Jagdrechtsinhaber grundsätzlich annehmbar. Zur Schaffung von Rechtssicherheit fordert die BAGJE eine zügige Umsetzung der Neuregelung in der laufenden Legislaturperiode. (ad)


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