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Öko- und Grünlandförderung Sachsen-Anhalts stark gefragt

In Sachsen-Anhalt hat es zuletzt großen Zulauf bei der Ökoland- und der Grünlandförderung gegeben. Das stellte das Magdeburger Landwirtschaftsministerium nach Auswertung der Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2016 fest.

Lesezeit: 2 Minuten

In Sachsen-Anhalt hat es zuletzt großen Zulauf bei der Ökoland- und der Grünlandförderung gegeben. Das stellte das Magdeburger Landwirtschaftsministerium nach Auswertung der Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2016 fest.


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Demnach werden ab 2016 etwa 51 000 ha in 386 Ökobetrieben in Sachsen-Anhalt gefördert, deutlich mehr als erwartet. „Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau“ wertet Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens dies als eine positive Entwicklung, „zu der auch die in der neuen Förderperiode seit 2015 deutlich aufgewerteten Prämien für den Ökolandbau beigetragen“ hätten.


Sehr gut beantragt wurde laut Ressortmeldung auch die in dieser Förderperiode erstmals angebotene extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Schonflächen. Nach den ersten Anträgen für 8 800 ha für 2015 kämen nun noch 2 100 ha dazu. Die Beweidung mit Schafen und Ziegen wird laut Ministeriumsangaben voraussichtlich auf einer Fläche von fast 11 000 ha gefördert, die extensive Beweidung mit Rindern auf 3 600 ha in Naturschutzgebieten und die ganzjährige Dauerstandweide mit Rindern auf etwa 600 ha außerhalb von Naturschutzgebieten.


Neu und bundesweit erstmals beantragt werden konnte eine Maßnahme, die die Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus der Haltung auf Stroh fördert. Insgesamt 15 000 ha wurden hier mit Beginn im Jahr 2016 beantragt. Anträge für diese Maßnahme werden dem Ressort zufolge auch für 2017 wieder möglich sein.


Die neue Förderung der Direktsaat- und Direktpflanzverfahren wurde für das Jahr 2016 für insgesamt 640 ha beantragt, eine Steigerung von 300 % gegenüber 2015. Zurückhaltender waren die Antragsteller hingegen bei der Beantragung von Blühstreifen. Das Ministerium führt dies vor allem auf die nunmehr verpflichtende Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen auf 5 % der Flächen des Betriebes im Rahmen des Greening zurück. Zudem sei der Anteil der Blühstreifen je Schlag begrenzt worden.

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