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Ökologische Vorrangflächen: Landschaftselemente in Schleswig-Holstein ganz weit vorne

Bei der Bereitstellung der ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des so genannten „Greening“ erweist sich die naturnahe Struktur in Schleswig Holstein als vorteilhaft. Wie sich aus einer Antwort der Bundesregierung vom 29.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Bereitstellung der ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des so genannten „Greening“ erweist sich die naturnahe Struktur in Schleswig Holstein als vorteilhaft.


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Wie sich aus einer Antwort der Bundesregierung vom 29. Oktober 2015 auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ ergibt, werden die für die grüne Prämie notwendigen 5 % Vorrangflächen von den schleswig-holsteinischen Bauern zu fast 48 % durch Landschaftselemente erfüllt. Zu den Landschaftselementen gehören unter anderem Knicks, Baumreihen, Feldgehölze, Feuchtgebiete und, nur in Schleswig Holstein, auch Gräben.


Wegen ihrer besonderen ökologischen Wertigkeit werden die Landschaftselemente mit einem Gewichtungsfaktor von 1 (Feuchtgebiete), 1,5 (u.a. Feldgehölze) oder 2 (Knicks und Gräben) vervielfältigt. Berücksichtigt man diese Faktoren werden sogar 72 % der Vorrangflächen durch die Landschaftselemente in Schleswig-Holstein abgedeckt. Im Bundesdurchschnitt sind es dagegen nur 2,4 % beziehungsweise gewichtet 7,2 %.


„Die schleswig-holsteinischen Antragsteller beantragen also über zehnmal mehr Landschaftselemente als ihre Berufskollegen in den anderen Bundesländern“, erläutert der Generalsekretär des Schleswig-Holsteinischen Bauernverbandes Stephan Gersteuer und stellt klar: „Das nach wie vor engmaschige Knick- und Grabennetz in unserem Land, das aufwändig zu unterhalten ist und bei der Bewirtschaftung mit den heutigen Maschinen einen nicht unerheblichen Nachteil bedeutet, erweist sich damit beim Greening als gewisser Ausgleich und Vorteil“.


Im Bundesdurchschnitt werden die Vorrangflächen vor allem durch Zwischenfruchtanbau und Untersaaten mit 68 % (gewichtet 40,4 %) und Leguminosenanbau mit 11,8 % (gewichtet 16,4 %) erfüllt, während diese Vorrangflächen in Schleswig-Holstein mit 35,7 % (10,8 %) bzw. 3,7 % (2,6 %) eine deutlich geringere Rolle spielen.

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