Verliert ein Nebenerwerbsbauer in Österreich seinen Hauptjob oder meldet sich temporär arbeitslos, bekommt er seit Neuestem kein Arbeitslosengeld mehr. Auf Basis einer Klarstellung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VWGH) wendet das Arbeitsamt (AMS) seit kurzem diese neue Verwaltungspraxis des geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetzes an.
Laut dem Bauernbund kommt es dadurch aber zu einer drastischen Verschlechterung für Nebenerwerbslandwirte. Denn demnach ist keine Arbeitslosigkeit gegeben, wenn für betroffene Personen eine Pflichtversicherung bei der Pensionsversicherung besteht. Laut Bauernbund Landesobmann Max Hiegelsberger müssten die Behörden allerdings beachten, dass Landwirte laut Bauernsozialgesetz ab einen Einheitswert von 1500 Euro bereits pflichtversichert sein müssen.
Hiegelsberger fordert, dass dieses Gesetz umgehend nachgebessert und die bisherige Vollzugspraxis wiederhergestellt werden muss: „Wenn Nebenerwerbsbauern nach Verlust des Arbeitsplatzes das Arbeitslosengeld gestrichen wird, sind sie im schlimmsten Fall gezwungen, ihren Betrieb aufzugeben.“
Laut dem Verband werden 58 % der österreichischen Betriebe im Nebenerwerb bewirtschaftet. „Nebenerwerb ist die aktive Einkommensbasis für viele bäuerliche Familien. Erst das zusätzliche Einkommen gibt die benötigende finanzielle Basis. Oftmals sind die Struktur oder auch die Preise für landwirtschaftliche Produkte die Grundlage, weshalb Nebenerwerb notwendig ist“, so Hiegelsberger. Er weist darauf hin, dass es gerade die kleinen Betriebe sind, die das Landschaftsbild prägen.