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Paris erlaubt Produktkennzeichnung „GVO-frei“

Nach der bereits 1997 eingeführten Positivkennzeichnung für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel dürfen ab 1. Juli dieses Jahres in Frankreich Produkte, die ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden, mit dem freiwilligen Hinweis „GVO-frei“ gekennzeichnet werden. Ein entsprechender Erlass ist im französischen Staatsanzeiger vom 31.

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Nach der bereits 1997 eingeführten Positivkennzeichnung für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel dürfen ab 1. Juli dieses Jahres in Frankreich Produkte, die ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden, mit dem freiwilligen Hinweis „GVO-frei“ gekennzeichnet werden. Ein entsprechender Erlass ist im französischen Staatsanzeiger vom 31. Januar veröffentlicht worden.



Demnach kann für Erzeugnisse tierischen Ursprungs die Formulierung „ohne GVO gefüttert“ oder bei Eiern und Milch „von Tieren ohne gentechnisch veränderte Futtermittel“ verwendet werden. Unterschiedliche Hinweise sind für Tiere vorgesehen, denen Futtermittel mit einem GVO-Anteil von weniger als 0,1 % oder 0,9 % verabreicht wurden.



Für die freiwillige Kennzeichnung von Honig mit dem Siegel „GVO-frei“ ist Bedingung, dass dieser von Bienenstöcken stammt, die mindestens 3 km von gentechnisch veränderten Kulturen entfernt sind. Bei Produkten pflanzlichen Ursprungs durfte der freiwillige Hinweis „GVO-frei“ bereits seit 2004 für Sojasprossen und Mais verwendet werden.



Die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir begrüßte den Erlass ausdrücklich. Nach einer Wartezeit von 14 Jahren bestehe für den Konsumenten endlich die Möglichkeit, an der Ladentheke zweifelsfrei Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier und andere Nahrungsmittel tierischen Ursprungs ohne gentechnisch veränderte Organismen identifizieren zu können, argumentierten die Verbraucherschützer. (AgE)

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