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Pauschale Antibiotikareduzierung könnte Resistenzen fördern

Eine pauschale Reduzierung der Antibiotikaeinsatzmenge ist nicht mit einer Vermeidung von Resistenzen gleichzusetzen. Vor einer solch einfachen Sichtweise hat der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) gewarnt. Dies könnte sogar das Gegenteil bewirken, denn wesentlich sei, Antibiotika zielgerichtet einzusetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine pauschale Reduzierung der Antibiotikaeinsatzmenge ist nicht mit einer Vermeidung von Resistenzen gleichzusetzen. Vor einer solch einfachen Sichtweise hat der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) gewarnt. Dies könnte sogar das Gegenteil bewirken, denn wesentlich sei, Antibiotika zielgerichtet einzusetzen, um zur Resistenzvermeidung und zur Lebensmittelsicherheit beizutragen.


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In einem aktuellen Faktencheck wies der BfT außerdem darauf hin, dass mit öffentlichen und privatwirtschaftlichen Maßnahmen die Resistenzentwicklung bei Bakterien engmaschig kontrolliert werde. So umfasse die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung Maßnahmen zu wichtigen Ansatzpunkten für die Human- und Tiermedizin. Diese reichten von der Erfassung der in der Veterinärmedizin verbrauchten Antibiotikamengen über Einschränkungen und Leitlinien zur Abgabe und Anwendung bis hin zum Resistenzmonitoring und der Erfassung von Resistenzdaten bei der Zulassung von Tierarzneimitteln.


Die Meldung der Abgabemengen und die Bestimmung von Therapiehäufigkeiten auf Basis der Verbrauchsmengenerfassung von Antibiotika, eingeführt mit der 16. Novelle zum Arzneimittelgesetz im Juli 2014, seien jüngster Bestandteil der Strategie zur Kontrolle der Resistenzbildung. Es würden die Therapiehäufigkeit im individuellen landwirtschaftlichen Betrieb ermittelt und ein Benchmarking zwischen vergleichbaren Betrieben durchgeführt.


Betriebe, in denen die Tiere überdurchschnittlich häufig behandelt würden, müssten abgestuft Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Tiere zu verbessern und dadurch den Antibiotikaverbrauch zu senken. Betriebe mit einem hohem Antibiotikaverbrauch seien verpflichtet, tierärztlichen Rat einzuholen und eventuelle Anordnungen der Veterinärbehörde zu berücksichtigen.

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