Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Pauschalierung: Keine fiktive MwSt auf private PkW-Nutzung

Ein Landwirt, der die Besteuerung nach Durchschnittssätzen vornimmt, muss seinen Vorteil aus privater KfZ-Nutzung nicht um eine fiktive Umsatzsteuer erhöhen. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden. In Niedersachsen sollen die Finanzämter nun die Rechtsprechung in allen offenen Fällen anwenden, berichtet Haufe Finance.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Landwirt, der die Besteuerung nach Durchschnittssätzen vornimmt, muss seinen Vorteil aus privater KfZ-Nutzung nicht um eine fiktive Umsatzsteuer erhöhen. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden. In Niedersachsen sollen die Finanzämter nun die Rechtsprechung in allen offenen Fällen anwenden, berichtet Haufe Finance. Anlass der Verhandlung war der Fall eines Landwirts aus Niedersachsen, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuerte. Er nutzte seinen betrieblichen VW Passat auch für private Zwecke und setzte den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung an. Das örtliche Finanzamt bestand jedoch darauf, dass der ertragsteuerliche Wert der Entnahme um eine entnahmebedingte fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen ist. Schließlich würden beim pauschalierenden Landwirt die Bruttoaufwendungen für den PKW als Betriebsausgaben abgezogen. Durch den Ansatz der Umsatzsteuer auf den Privatanteil würde eine Korrektur der bisher als Aufwand erfassten Umsatzsteuer erfolgen. Die Richter beim Bundesfinanzhof sahen das aber anders. Die Anwendung der 1 %-Regelung bei einem pauschalierenden Landwirt bietet ihrer Meinung nach keinen Raum mehr für einen gewinnerhöhenden Ansatz einer fiktiven Umsatzsteuer. Für einzelfallbezogene Korrekturen - wie die Hinzurechnung der Umsatzsteuer - sei die 1 %-Regelung als typisierender Ansatz nicht zugänglich. Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG, wonach die Umsatzsteuer auf Entnahmen nicht abziehbar ist, greife nicht ein. In der Begründung hieß es weiter, ein pauschalierender Landwirt habe auf die Entnahme keine Umsatzsteuer zu entrichten. Auch werde der pauschalierende Landwirt gegenüber Regelversteuerern nicht bevorzugt, da er von vornherein keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann, zitiert Haufe aus dem noch nicht veröffentlichten Urteil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.