Im Rahmen der regulären Überwachung hat das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein auch in diesem Herbst Kartoffeln, Senf-, Ölrettich-, Öllein- und Rübsensaatgut auf Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersuchen lassen. Bei den Untersuchungen wurden keine GVOS festgestellt.
Für Saatgut gilt in der Europäischen Union die Nulltoleranz, das heißt, es dürfen keinerlei Anteile von gentechnisch veränderten Organismen enthalten sein.Auf gentechnische Verunreinigungen beprobt wurden Kartoffelpartien auf fünfzehn Flächen. Auf diesen Flächen hatte die Landwirtschaftskammer einen Bewuchs von unterschiedlichen Phänotypen registriert. Es wurden keine gentechnischen Verunreinigungen festgestellt.
Ferner wurden sieben Ölrettich-, drei Senf-, eine Öllein- sowie eine Rübsensaatgutpartie auf gentechnische Verunreinigungen untersucht. Grundsätzlich ist eine Auskreuzung von oder eine Vermischung mit gentechnisch verändertem Raps in die Kulturen von Ölrettich, Senf und Rübsen nicht ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn wie etwa in Kanada der Anbau von gentechnisch veränderten Raps die Regel ist. Daher liegt auf diesen Pflanzen ein besonderes Augenmerk.