Das Ende der Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Landesregierung Sachsen-Anhalt über einen Erwerb der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen sorgt bei der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) für Erleichterung.
„Die Entscheidung schafft Klarheit und gibt Planungssicherheit für die weitere Privatisierung“, sagte BVVG-Geschäftsführer Stefan Schulz in einem Gespräch mit AGRA-EUROPE. Schulz nannte die Verständigung beider Seiten dringend notwendig, nachdem der Verhandlungsprozess zuletzt für erhebliche Verunsicherung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BVVG gesorgt habe und Gefahr gelaufen sei, die Privatisierungstätigkeit zu beeinträchtigen.
Nach Einschätzung des früheren Ministerialbeamten ist das Thema Flächenübertragung an die Länder für den Bund damit abgeschlossen. Die anstehende Privatisierung der noch verbleibenden Flächen werde in Regie der BVVG erfolgen. Die BVVG habe erhebliche Flächen für den Naturschutz bereitgestellt und werde den Ländern darüber hinaus Flächen für den Hochwasserschutz und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zum Kauf anbieten. Damit seien wichtige Länderforderungen erfüllt.
Mit der in Aussicht gestellten erneuten Anpassung der Privatisierungsgrundsätze würden zudem agrarstrukturelle Ziele der Länder bei der Privatisierung weiter gestärkt. Der BVVG-Geschäftsführer geht davon aus, dass aufgrund der unveränderten Rahmendaten die Preise am landwirtschaftlichen Bodenmarkt tendenziell weiter steigen werden, wenn auch möglicherweise etwas verhaltener als in den letzten Jahren. Dies gelte sowohl für die Kauf- als auch für die Pachtpreise.
Kleinere Lose unproblematisch
Schulz rechnet damit, dass die Änderung der Privatisierungsgrundsätze bis zur Sommerpause vollzogen sein wird. Der Bund werde sich dazu mit den Ländern ins Benehmen setzen. Wie bereits bei den letzten Korrekturen Anfang 2014 werde auch die erneute Modifizierung über eine Änderung der Protokollnotizen zu den Privatisierungsgrundsätzen erfolgen.
Die vom Bundesfinanzministerium angebotene neuerliche Reduzierung der Losgröße von 25 ha auf 15 ha hält Schulz für unproblematisch. Seinen Angaben zufolge beträgt die durchschnittliche Größe bei den alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung ausgeschriebenen Losen derzeit rund 18 ha. Die BVVG werde sich grundsätzlich an die künftige maximale Losgrößenbegrenzung auf 15 ha halten, versichert Schulz. Ausnahmen werde es lediglich in den Fällen geben, in denen die Flurstücke größer sind und die BVVG sie aufteilen müsste, um die Begrenzung einzuhalten. So sei man allerdings auch in der Vergangenheit bereits verfahren.