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Polen: Proteste um Landverkaufspraxis gehen weiter

Bauern im polnischen Westpommern haben ihren Protest gegen den Verkauf von Agrarland an ausländische Konzerne ungeachtet der Aufnahme von Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium ausgeweitet. Während die Landwirte bisher vor allem den Verkehr in Stettin blockierten, dehnten sie ihre Aktionen nun auch auf Landesstraßen im Regierungsbezirk Westpommern aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Bauern im polnischen Westpommern haben ihren Protest gegen den Verkauf von Agrarland an ausländische Konzerne ungeachtet der Aufnahme von Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium ausgeweitet.


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Während die Landwirte bisher vor allem den Verkehr in Stettin blockierten, dehnten sie ihre Aktionen nun auch auf Landesstraßen im Regierungsbezirk Westpommern aus. Rund 150 Traktoren waren dort in der vergangenen Woche mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs.


In einer Erklärung dazu stellte das Protest-Komitee fest, dass die Gespräche mit dem Ministerium zwar positiv beurteilt würden; die Ausweitung der Proteste sei aber den schlechten Erfahrungen mit dem Ministerium geschuldet, das nach Gesprächen im Sommer 2012 seine Versprechen nicht gehalten habe. Schon im Juni habe die Stettiner Filiale der Agentur für landwirtschaftliche Immobilien (ANR) zugesagt, bei der Privatisierung von Land mit den Bauernvertretern zu kooperieren. Dies sei aber nicht geschehen.


„Der einzige Ausweg aus der Situation sind ehrliche Gespräche und Absprachen, die zum Wohle aller auch umgesetzt werden“, so das Protest-Komitee. Unterdessen legte die gemeinsame, aus Vertretern der Landwirte und des Ministeriums zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die Anfang Januar ins Leben gerufen worden war, erste Ergebnisse vor.


Presseberichten zufolge soll die ANR künftig die Versteigerung von Grundstücken immer dann abbrechen, wenn die örtliche Landwirtschaftskammer Einspruch einlegt. Die Grundlage für einen solchen Einspruch sollen „Zweifel an den Teilnehmern der Versteigerung“ sein. Wenn eine Versteigerung zweimal abgesagt wird, sollen die Grundstücke zunächst nur zur Pacht für eine Vegetationsperiode ausgeschrieben werden. Außerdem soll die ANR eine Versteigerung auf einzelne Bauern beschränken können, und zwar in Abhängigkeit von der Größe deren Betriebe oder deren Nähe zu den zum Verkauf stehenden Grundstücken. (AgE)

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