Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Gert Lindemann zieht eine positive Zwischenbilanz bei der Umsetzung des „Tierschutzplan Niedersachsen“ und lobt die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Tierschutz-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbände, Wissenschaftler sowie Behörden- und Kirchenvertreter.
„Die positive Resonanz auf den Tierschutzplan, auch außerhalb von Niedersachsen, bestätigt mich darin, dass wir mit dem Tierschutzplan auf dem richtigen Weg sind. Anfängliche Widerstände sind mittlerweile einem konstruktiven Arbeitsprozess gewichen“, so Lindemann. „Ich setze mich weiter mit meiner ganzen politischen Kraft dafür ein, dass wir die gesteckten Ergebnisse in den verschiedenen Handlungsfeldern fristgerecht zum Wohle der Tiere erreichen", resümiert der Landwirtschaftsminister.
Bisher konnten von den 40 Zielen des Tierschutzplans folgende Ergebnisse gemeinsam erarbeitet werden:
1. Einigung auf konkrete Regelungen zur Besatzdichte von Elterntieren für eine tiergerechte Haltung von Hühnern,
2. Erstellung eines Katalogs mit geeigneten Haltungsbedingungen von Legehennen, um zukünftig auf das Schnabelkürzen verzichten zu können,
3. Förderung von wissenschaftlichen Projekten zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungs- und Tiergesundheitsbedingungen von Puten.
4. Vorgaben für die Optimierung der Haltungsbedingungen von Enten stehen kurz vor der Verabschiedung. Im Fokus steht die Erweiterung des Wasserangebots für die Gefiederpflege. Ab Ende dieses Jahres werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr für das Schnabelkürzen von Moschusenten erteilt.
5. Förderung von wissenschaftlichen Studien zur Entwicklung von Maßnahmen, die das Schwanzbeißen bei Schweinen verhindern. Die Entwicklung eines Frühwarnsystems soll den Tierhalter in die Lage versetzen, rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Ziel ist es, auf das Schwänzekupieren zu verzichten.
6. Festlegung von Tierschutzindikatoren zur Überprüfung, ob die Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllt werden. Die Anwendung der Indikatoren wird praxisnah in Rinder-, Schweine-, Puten- und Masthühnerhaltenden Betrieben überprüft.
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