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Preismisere verdeutlicht Notwendigkeit des Landwirtschaftsgesetzes

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erinnert daran, dass das Landwirtschaftsgesetz (LwG) vor 60 Jahren am 6. September 1955 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ist seitdem Grundlage der Agrarpolitik, aber auch der Politik für den ländlichen Raum.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erinnert daran, dass das Landwirtschaftsgesetz (LwG) vor 60 Jahren am 6. September 1955 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ist seitdem Grundlage der Agrarpolitik, aber auch der Politik für den ländlichen Raum.


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Der auf diesem Gesetz beruhende Agrarbericht liefert die Datengrundlage für Maßnahmen der Bundesregierung, die eine angemessene Entlohnung der in der Landwirtschaft eingesetzten Produktionsfaktoren zum Ziel haben.


Trotz eines immensen Rückganges der Zahl der Betriebe hat das Gesetz aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes entscheidend dazu beigetragen, den Strukturwandel in der Landwirtschaft abzufedern und sozial verträglich zu gestalten, und das insbesondere über die Steuer-, Sozial- und Strukturpolitik. Daher haben bis heute insbesondere die Bundesmittel in der Agrarsozialpolitik und in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutzes“ (GAK) ihre volle und uneingeschränkte Berechtigung.


Der DBV erinnert an seine detaillierten Vorschläge zur Anpassung und Aktualisierung des Landwirtschaftsgesetzes, die bereits zu den Bundestagswahlen 2009 und 2013 vorgelegt worden sind. Damit sollten die Aspekte Nachhaltigkeit und insbesondere der Flächenschutz auch im Landwirtschaftsgesetz verankert werden. Diese Vorschläge sollten endlich politisch aufgegriffen werden, fordert der DBV.

 

Die aktuell schwierige wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft belegt nach Einschätzung des DBV die Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Grundlage für die Agrarstrukturpolitik. In diesem Zusammenhang und angesichts der gerade stattfindenden Beratungen des Deutschen Bundestages zum Bundesagrarhaushalt 2016 fordert der Bauernverband eine wesentlich stärkere Aufstockung der GAK-Mittel sowie vor allem eine deutliche Aufstockung der Mittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV). Die zusätzlichen LUV-Mittel sind insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Liquiditätslage in der Landwirtschaft dringend erforderlich.

 

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