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Privilegierung schützen: Freie Wähler gegen Nivellierung des Baugesetzbuches

Die Freien Wähler aus Bayern fordern den Landtag auf, sich gegen die neuen Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums zur Nivellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und des Natur-, Immisionsschutz- und Wasserrechts zu wenden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Freien Wähler aus Bayern fordern den Landtag auf, sich gegen die neuen Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums zur Nivellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und des Natur-, Immisionsschutz- und Wasserrechts zu wenden.


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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat bekanntlich am 24. August ein geplantes Gesetzespaket zur Steuerung der Tierhaltung in Berlin vorgestellt, wonach künftig auch landwirtschaftliche Stallbauten ab einer bestimmten Größe einen Bebauungsplan benötigen. So sollen fortan die Kommunen selbst letztendlich durch entsprechende Regelungen eines diesbezüglichen Bebauungsplans über den Neubau von Ställen bei Betrieben mit einer Tierzahl von mind. 1.500 Schweinen, 600 Rindern, 30.000 Masthähnchen oder 15.000 Legehennen bzw. Puten analog der bisherigen Grenze der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entscheiden.


Der kommunalpolitischen Willkür und der Abhängigkeit der jeweiligen Stimmungslage in den Kommunen in Bezug auf landwirtschaftliche Neubauten wären dann keine Grenzen gesetzt, kritisiert die Fraktion der Freien Wähler. Die Privilegierung für den landwirtschaftlichen Bau im Außenbereich würde mit der neuen Baugesetzinitiative aufgehoben werden, wobei Landwirte schon jetzt mit vielen Auflagen und Vorschriften zu kämpfen haben. Die Folge wäre eine drastische Einschränkung der Entwicklungsperspektiven der heimischen Bauern, nachdem bereits 2013 die Privilegierung gewerblicher Bauten im Außenbereich aufgehoben wurde.


"Die massive Zunahme an Bürokratie wird unseren bayerischen kleinen und mittleren Familienbetrieben den Stallbau so sehr erschweren, dass eine bäuerliche Tierhaltung im Freistaat bald nicht mehr möglich sein wird", so die Abgeordneten Hubert Aiwanger und Johann Häusler. "Unsere heimische Landwirtschaft ist durch ihre traditionelle – im Verhältnis zu den ost- und norddeutschen Betrieben kleinteilige – Agrarwirtschaft hinsichtlich ihrer Betriebsstruktur darauf angewiesen, ihre Höfe auch künftig arbeitswirtschaftlich wettbewerbs- und zukunftssicher zu führen und weiterentwickeln zu können."


So hätten die Kammern aus den starken Veredelungsregionen Münsterland und Oldenburg beispielsweise in den letzten Jahren kaum Schweineställe unter 3.000 Masteinheiten empfohlen und entsprechend gebaut, während die durchschnittliche Betriebsgröße im Freistaat Bayern aktuell bei rund 600 Mastschweinen liege, so die Partei weiter.


Derzeit würden zahlreiche Mastbetriebe im Bereich mit bis zu 600 Mastplätzen ihre Tierhaltung aus betriebswirtschaftlichen Gründen aufgeben, was zu einer längerfristigen regionalen Unterversorgung führe. Die Konsequenz wäre eine massive Zunahme an Schlachtvieh- und Fleischtransporten, teilweise aus billigeren Produktionsgebieten mit weniger tiergerechter Haltung.


Die familiengeführte Ferkelproduktion, insbesondere in Süddeutschland, ist laut Aiwanger und Häusler in den letzten Jahren bereits massiv eingebrochen, so dass 2015 über 11 Millionen Ferkel aus den Niederlanden und Dänemark importiert werden mussten. Großbetriebe in diesen Ländern könnten unter weit günstigeren Wettbewerbsbedingungen produzieren.


Zusätzlich fordere Hendricks eine Anpassung der TA Luft, um Staub-, Geruchs- und Ammoniakemissionen zu verringern. Im europäischen Vergleich allerdings stellt die Bundesrepublik Deutschland bereits eine der schärfsten Regelungen zum Immisionsschutz. Würden hier weitere Einschränkungen in der Landwirtschaft vorgenommen werden, wäre dies ein deutlicher Wettbewerbsnachteil auf dem europäischen Markt, so die Abgeordneten.

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