[22.10.2012]
Prof. Paul Kirchhof
Besorgt über die Entwicklung der Agrarstruktur in Deutschland hat sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof geäußert. „Ich halte den zunehmenden Einstieg von Kapitalgesellschaften in die Landwirtschaft für bedenklich“, sagte Kirchhof vergangene Woche in Berlin. Seiner Auffassung nach gefährden die Anonymität des Eigentums an diesen Unternehmen, die Orientierung der Unternehmensführung am Aktionärswert (Marktwert des Eigenkapitals) und insbesondere die Verstetigung des Unternehmens in der Struktur einer Kapitalgesellschaft statt ihrer Erneuerung durch Familiennachfolge die Funktionen, die das Privateigentum erfüllen soll.
Der Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg verweist auf die doppelte Funktion des persönlichen Eigentums in der Land- und Forstwirtschaft. Zum einen diene es der eigenverantwortlichen Eigentumsnutzung. Zum andern gewährleiste das persönliche Eigentum in besonderer Weise die Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen an die Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft. Kirchhof sieht den Staat gefordert, Entwicklungen entgegenzutreten, „die zu Lasten des persönlichen Eigentums in der Land- und Forstwirtschaft gehen.“ Kritisch bewertet der Wissenschaftler die aktuelle politische Debatte um eine Vermögensabgabe und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
„Das Grundgesetz setzt für die Erhebung einer Vermögensabgabe enge Grenzen“, so Kirchhof. Eine Vermögensabgabe sei nur dann zulässig, „wenn sie einmalig erhoben wird und durch einen einmaligen Finanzbedarf veranlasst ist.“ Während eine Vermögensabgabe zur Beseitigung der Krieglasten nach dem Zweiten Weltkrieg und dem daraus entstandenen außerordentlichen Finanzbedarf angebracht gewesen sei und sie nach der Wiedervereinigung denkbar gewesen wäre, scheidet sie aus Sicht des Steuer- und Verfassungsrechtlers als Mittel zur Überwindung der derzeitigen Staatsschuldenkrise aus. Bei der Staatsschuldenkrise, die über Jahrzehnte entstanden sei, handele es sich nicht um ein „historisch einzigartiges Ereignis, das eine Vermögensabgabe rechtfertigt.“
Für eine Vermögenssteuer seien die verfassungsrechtlichen Hürden niedriger als für die Vermögensabgabe räumt Kirchhof ein. Dennoch mache das Grundgesetz auch für die Vermögenssteuer strikte Vorgaben. So müsse sich die Bemessung der Vermögenssteuer an der Ertragsfähigkeit des Vermögens orientieren. Deren sachgerechte und aktuelle Bewertung erfordere jedoch einen erheblichen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Steuereinnahmen stehe.
Zwar dürfe die Bewertung des Vermögens auch am Verkehrswert anknüpfen. Dann müsse der Vermögenssteuersatz aber so bemessen sein, dass die Steuer aus den üblicherweise erreichbaren Erträgen entrichtet werden könne, erklärte der Professor. (AgE)
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Leserkommentare
Vermögensabgabe
[23.10.2012]
http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/932/zwangsanleihe-fuer-reiche-was-auf-den-mittelstand-zukommen-koennte/
von kellerhof
Professor Dr. Kirchhoff
[22.10.2012]
von diesem Mann und Leute mit so einem Charakter fehlen in der Politik und in den Verbänden jede Menge Leute. Aber Moral und Anstand - oder Leben und leben lassen ist nicht mehr gefragt. Dank Merkel und konsorten geht es mit Volldampf in die DDR 2.0- das Ende ist absehbar !!
von Agrarwelt
Wer Mitgliedsbeiträge an den DBV zahlt, ist selbst schuld!
[22.10.2012]
Wie kann es sein, dass ein Professor aus Heidelberg sich um den Strukturwandel sorgt - der BV dieses nicht einmal als Problem anerkennt. Ruckwied würde lieber Betriebe unter 30 ha ein "Berufsverbot" erteilen lassen, als sich für eine sinnvolle an den Bewirtschaftungskosten orientierende Flächenprämie einzusätzen. Wir (Mittelstand) sollten langsam wach werden. Wie kann man herauskriegen, ob z.B.Fielmann (Brille)oder Rethmann den BV fördern? Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind ja transparent. Die Finanzierung von Verbänden ist ein "Geheimnis". Hier sind die Kreisverbände in der Pflicht.
von
Ganz einfach!!
[22.10.2012]
Wer Bäuerliche Betriebe will muß den Ausgleich an der Schlaggröße koppeln.Das würde heißen das Z.B. ab 5ha Schlaggröße der Ausgleich geringer wird.Das würde heißen das bei ab 20ha kein Ausgleich mehr gibt. Denn bei einem 20Ha Schlag sind die Arbeitserlediungskosten in höhe des zukünftigen Ausgleich niedriger. Den Schlag kleiner machen lohnt sich auch nicht weil man unter dem Strich auch nicht besser fährt. Der DBV muß dann halt von seinem hohen Roß´runter in dem jeder Ha den gleichen Ausgleich wert ist!!!! Weil der kleinere Schlag auch teuerer Bewirtschaftet werden muß kann man der "bäuerlichen" Betrieb eher überleben.Denn die Kapitalgesellschaften sind nur an billiger Landwirtschaft interesiert,die mindestens 8+X% Kapitalrendite bringen!
von elinge
Großbetriebe verändern die Landschaft negativ !
[22.10.2012]
Sie ackern oft bei schlechtem Wetter,verdichten somit den Boden und oft ist es den Angestellten egal wie mit dem Boden umgegangen wird. Das sieht man in Ostdeutschland aber auch z.B.bei Biogasbetrieben.Biobetriebe lassen ihren Acker oft Verunkrauten und sind keine Lösung weil sie auch dann nicht ohne Subventionen auskommen würden,wenn dieses bei konvent.Betrieben vielleicht möglich wäre.Wenn wir nicht wollen das es den Familienbetrieben langfristig so ergeht wie früher den "Tante Emmaläden"dann müssen wir was ändern!Die derzeitigen niedrigen Zinsen begünstigen "riesen"Ställe. Bessere Schadstoff und Produktionskontrollen für in die EU importierte Lebensmittel(z.B.Gemüse aus China etc.)wären dringend notwendig.
von filou
Was erhält bäuerliche Familienbetriebe?
[22.10.2012]
Die aktuelle Politik verhindert doch oftmals dass wachstums von Familienbetrieben. Kapitalstarke Großinvestoren halten Genehmigungsverfahren länger durch, können Auflagen aufgrund Größenvorteilen besser verkraften. Oftmals ist es für die anderen Bauern leichter zu ertragen wenn ein Investor X kommt als wenn der Nachbar wächst....Bestimmte Größenordnungen müssen verboten werden. Familienbetrieben flächendeckend das Wachstum immer mehr zu erschweren ist kontaproduktiv
von landfuerst
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