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Unangekündigte QS-Stichprobenaudits 2015

QS führt bis November 2015 über 400 unangekündigte Stichprobenaudits bei Systempartnern im In- und Ausland durch. Das Zufallsprinzip bestimmt die Auswahl der zu kontrollierenden Unternehmen. Bei Regelverstößen wird nicht nur ein vollständiges Systemaudit zur Nachkontrolle fällig, es droht auch ein Sanktionsverfahren.

Lesezeit: 2 Minuten

QS führt im Zeitraum zwischen Juli und November 2015 über 400 unangekündigte Stichprobenaudits bei Systempartnern im In- und Ausland durch. Das Zufallsprinzip bestimmt die Auswahl der zu kontrollierenden Unternehmen. Es wird überprüft, ob die QS-Systempartner die Anforderungen an die Prozess- und Herkunftssicherung auch zwischen den regulären QS-Audits einhalten.


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Die Anforderungen in den Stichprobenaudits variieren von Stufe zu Stufe. So werden in landwirtschaftlichen Betrieben, die Schweine, Rinder oder Geflügel halten, u.a. die Biosicherheit, die gesicherte Kadaverlagerung und das Platzangebot für die Tiere geprüft. In Schweine und Rinder haltenden Betrieben wird auch kontrolliert, ob ausreichend geeignete Krankenbuchten zur Isolierung kranker oder verletzter Tiere existieren.      


Zu den Kontrollschwerpunkten bei Schlacht-/Zerlegebetrieben zählen der Tierschutz bei der Schlachtung und die Arbeit des Tierschutzbeauftragten sowie die Befunddatenerfassung. In Verarbeitungsbetrieben und dem Fleischgroßhandel wird auf die Temperaturführung, Rückverfolgbarkeit sowie die Kennzeichnung der Rohstoffe und den QS-Warenbezug fokussiert.


In der Futtermittelwirtschaft wird geprüft, inwieweit die Vorgaben zu Lagermanagement und Qualitätserhaltung bei der Lagerung erfüllt sind. Daneben werden vor allem das HACCP-Konzept und die Lieferantenbewertung einer genauen Überprüfung unterzogen.


Erzeuger von Obst, Gemüse oder Kartoffeln werden in Bezug auf die Pflanzenschutzmaßnahmen und das betriebliche Hygienemanagement unter die Lupe genommen. Im Großhandel Obst, Gemüse oder Kartoffeln stehen die Warenein- und -ausgangskontrollen sowie der Transport im Fokus der Kontrollen.

In den Filialen des Lebensmitteleinzelhandels gilt es, die Kennzeichnung von QS-Ware sowie die Rückverfolgbarkeit und Herkunftskennzeichnung nachzuweisen.


Stichprobenaudits sind ein fester Bestandteil des ständigen internen Kontrollsystems von QS. Bei Regelverstößen wird nicht nur ein vollständiges Systemaudit zur Nachkontrolle fällig, es droht auch ein Sanktionsverfahren.

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