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RLP: Neuer Rahmenvertrag zur Entschädigung von Freileitungen und Erdkabeln

Immer wieder ist es notwendig, dass landwirtschaftliche Grundstücke durch den Bau, den Bestand und die Unterhaltung von Freileitungen und Erdkabeln in Anspruch genommen werden müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Immer wieder ist es notwendig, dass landwirtschaftliche Grundstücke durch den Bau, den Bestand und die Unterhaltung von Freileitungen und Erdkabeln in Anspruch genommen werden müssen. Zur Regelung der damit verbundenen Entschädigungsfragen für die Grundstückseigentümer und Landwirte hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd nun eine zeitgemäße Rahmenvereinbarung mit der EWR Netz GmbH abgeschlossen.


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Die ab sofort geltende neue Rahmenvereinbarung umfasst die Entschädigung bei Inanspruchnahme genutzter Grundstücke durch den Bau, Bestand und Unterhaltung von Freileitungen, Erdkabel und Masten von 20 kV (Mittelspannung) einschließlich Kommunikationsleitungen.


Entschädigungsdetails


Die Entschädigung umfasst die Ertragsausfälle und Mehraufwendungen bei Maststandorten sowie die Einschränkung und die regionalen Unterschiede bei Überspannungsentschädigungen. Die Mindestentschädigung pro Grundstückseigentümer beträgt 75 Euro. Für die Überspannung wurde die Mindestentschädigungshöhe für den Schutzstreifen bei landwirtschaftlich zu bewertenden Flächen in Rheinhessen auf 0,70 Euro je Quadratmeter festgelegt. Ab einem Verkehrswert von 3,50 Euro pro Quadratmeter wird eine Entschädigung in Höhe von 20 % des jeweiligen Verkehrswertes gezahlt.


Für Erdkabel werden bis zu einer Schutzstreifenbreite von 1 m mit 1 Euro je laufendem Meter entschädigt. Bei einer Schutzstreifenbreite von mehr als 1 m wird 1 Euro pro Quadratmeter entschädigt. Hat die betreffende Fläche einen höheren Verkehrswert als 5 Euro je Quadratmeter wird eine Entschädigung in Höhe von 20 % gezahlt.


Darüber hinaus wurden die Entschädigungen für die Maststandorte neu geregelt und deutlich verbessert. Maßgeblich sind nunmehr die Werte aus einem Gutachten, das im Jahr 2010 eigens zu diesem Zweck erstellt wurde, so der Verband weiter. Die Entschädigung für die Maststandorte richtet sich damit künftig nach dem Rohertrag und der Mastkantenlänge.


Außerdem wird für die mit dem Abschluss des Vertrages sowie der Eintragung der Dienstbarkeit verbundenen Aufwendungen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75 Euro je Grundstückseigentümer gezahlt. Für die mit dem Abschluss einer eventuellen Bewirtschaftungsvereinbarung oder Flurschadensregulierung verbundener Aufwendung erhält der Nutzungsberechtigte pauschal 75 Euro. Selbstbewirtschaftende Grundstückeigentümer erhalten beide Pauschalen und somit 150 Euro.


Details des neu geschlossenen Rahmenvertrages können in den Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd angefordert werden.

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