Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

RLP regelt Umweltverträglichkeitsprüfung bei großen Bauvorhaben neu

Ob große Bauvorhaben natur- und umweltgerecht sind, will Rheinland-Pfalz künftig zügiger und zuverlässiger prüfen. Der Landtag hat am 18. Dezember ein neues Landesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet.

Lesezeit: 2 Minuten

Ob große Bauvorhaben natur- und umweltgerecht sind, will Rheinland-Pfalz künftig zügiger und zuverlässiger prüfen. Der Landtag hat am 18. Dezember ein neues Landesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Mit dem Gesetz setzen wir die nach europäischem Recht bestehende UVP-Pflicht für die Planung privater und öffentlicher Großprojekte auf Landesebene um und machen die Rechtslage für die Wirtschaft und die zuständigen Behörden einfacher und transparenter“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.


Bislang sei die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz anhand zahlreicher Einzelregelungen im Verkehrs-, Bau- und Umweltrecht geprüft worden, so Höfken. Das neue Gesetz bündle die Einzelregelungen, schließe Rechtslücken und sorge damit für Rechtssicherheit. Durch Hinzuziehung von Sachverständigen könnten die UVP-Verfahren künftig beschleunigt werden.


Die Ministerin bedankte sich bei den Wirtschafts- und Umweltverbänden für die konstruktive Mitarbeit im Gesetzgebungsprozess. Sie freue sich, dass die Industrie- und Handelskammern dem Gesetzentwurf ausdrücklich zugestimmt haben und die Novelle im Sinne der Wirtschaft noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden konnte.



„Das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Fehler bei der Durchführung können die Verwirklichung großer Bauprojekte gefährden“, erklärte Höfken. Das neue Gesetz stelle sicher, dass die nach EU-Recht bestehende UVP-Pflicht im Land eingehalten werde. „Damit mindern wir das Klagerisiko bei Großprojekten  erheblich, sparen Zeit und Geld“, so die Ministerin.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.