[03.02.2012]
Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 ha und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.
Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden. (ad)
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Leserkommentare
@user10
[03.02.2012]
Meines Wissens wird keiner zu 13a gezwungen! Jeder hat das Recht zu wählen. Den meißten ist der Papierkram zuviel...
von alorie
Wer nach 13a pauschaliert zahlt drauf
[03.02.2012]
Lieber Landfürst,vor allem Nebenerwerbslandwirte zahlen mit 13a drauf - und Zuschüsse zur Sozialversicherung gibt es auch nicht. Ich kann nur hoffen dass die Pauschalierung fällt, damit diejenigen die Tag und Nacht arbeiten und dummerweise immer noch pauschal besteuert werden,auch etwas von ihrem Geld behalten können. Die Rechnung des Finanzamtes wird nicht aufgehen. Nur eines wird mit Sicherheit passieren: Aufgrund der zusätzlichen Verwaltungsbelastung werden noch mehr kleine Betriebe aufgeben und das ist sicherlich auch der eigentliche Sinn des Ganzen.
von user10
Beim Kleingewerbe wird auch pauschaliert!
[03.02.2012]
Diese Neiddiskussion kommt alle Jahre wieder hoch. Und wer schlechter wirtschaftet als der Durchschnitt (sols ja auch geben sonst gebe es keinen Durchschnitt) ist auch der Dumme. Im großen ganzen paßt diese Regelung. Wenn den Erbsenzähler im Rechnungshof dieses natürlich auffällt, drückrn sie woanders wegen Zeitmangel wahrscheinlich beide Augen zu.
von Ghostbusters
Richtig so
[03.02.2012]
Ich kenne viele Betriebe die versuchen mit allen Mitteln in 13 a zu verbleiben. Da werden Flächen auf die Kinder geschrieben oder pro forma auf die Eigentümer bewirtschaftet, bei Fremdflächen..Verboten ist das alles aus verschiedensten Gründen, aber wirtschaftlich hoch interessant, zumal man sich die hoehen Zuschüsse zu den Sozialversicherungen sichern kann.
von landfuerst
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