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Rechtliche Bedenken gegen vorzeitigen Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung

Die Bundesregierung hat weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung von Legehennen innerhalb der kommenden zehn Jahre. Das hat Agrar-Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth, auf eine mündliche Frage von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff im Bundestag mitgeteilt.

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Die Bundesregierung hat weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung von Legehennen innerhalb der kommenden zehn Jahre. Das hat Agrar-Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth, auf eine mündliche Frage von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff vergangene Woche im Bundestag mitgeteilt.


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Flachsbarth betonte zugleich das Interesse ihres Hauses, „auf dieser Grundlage“ einen Kompromiss zu finden. Demgegenüber äußerte Ostendorff sein Unverständnis darüber, dass der auf Staatssekretärsebene eingerichtete „Koordinierungsausschuss Tierwohl von Bund und Ländern“ auf seiner Sitzung Anfang Juni in dieser Frage zu keinem Ergebnis gekommen sei, obwohl die Vertreter der grün geführten Länderministerien dem Bund weit entgegengekommen seien und ihre Bereitschaft signalisiert hätten, eine Bestandsfrist bis 2025 mitzutragen.


Unterdessen forderte das Landvolk Niedersachsen eine wirtschaftlich vertretbare und verfassungsrechtlich gebotene Bestandsfrist der Kleingruppenhaltung.


Weiterlesen:

Hennenhaltung sinnvoll modernisieren (16.6.2015)

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