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Regelung zu Umgang mit Dauergrünland

Die Umwandlung umweltsensiblen Dauergrünlands in nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen soll in Einzelfällen genehmigungsfähig werden sowie die Umwandlung sonstigen Grünlands ermöglicht werden, ohne dafür Ersatzflächen schaffen zu müssen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Vorschriften über die Ausweisung von Gebieten mit umweltsensiblem Dauergrünland und über die Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland soll geändert werden. Dafür legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor, der bestehendes Recht hinsichtlich der Umwandlung von Grünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ermöglichen soll.


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Die Änderungen sollen nach Aussage der Bundesregierung dazu dienen, betriebliche Interessen und den Schutz des Dauergrünlands miteinander zu vereinbaren. Ohne eine Gesetzesänderung wäre eine Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche gänzlich unzulässig. Mit der Änderung soll die Umwandlung umweltsensiblen Dauergrünlands in nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen in Einzelfällen genehmigungsfähig werden sowie die Umwandlung sonstigen Grünlands ermöglicht werden, ohne dafür Ersatzflächen schaffen zu müssen. Bereits nach bisherigem Recht erfolgte Umwandlungen sollen als genehmigt anerkannt werden.

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