Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für weitergehende gesetzliche Regelungen gegen Billigangebote von Fleisch im Lebensmitteleinzelhandel. Das hat Agrar-Staatssekretär Peter Bleser der Agrarsprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, mitgeteilt.
Bleser verweist in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten auf das bestehende grundsätzliche Verbot des Angebots von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Lediglich in Ausnahmefällen dürfe von diesem Verbot abgewichen werden, etwa um einen unmittelbar bevorstehenden Verderb oder - wie im Falle von Saisonartikeln - die Unverkäuflichkeit der Ware zu verhindern. Diese Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werde derzeit als ausreichend angesehen, betont der CDU-Politiker.
Bleser unterstreicht zugleich das Interesse der Bundesregierung, dass Fleisch möglichst nicht zu Dumpingpreisen angeboten wird. Billigangebote schadeten dem Image des Produkts und würden der Bedeutung dieses hochwertigen Lebensmittels nicht gerecht.