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Remmel kommt Bauern beim Landesnaturschutzgesetz entgegen

„Für das Maß Bier auf dem Oktoberfest muss man 10 Euro auf die Theke blättern. Lächerliche 29 Cent bekommen die Landwirte derzeit für den Liter Milch. Bei den Ferkelpreisen sieht´s nicht besser aus: Der Schweinemäster bekommt zurzeit 1,30 Euro pro kg Schlachtschwein, der Sauenhalter 35 Euro pro Ferkel.

Lesezeit: 5 Minuten

„Für das Maß Bier auf dem Oktoberfest muss man 10 Euro auf die Theke blättern. Lächerliche 29 Cent bekommen die Landwirte derzeit für den Liter Milch. Bei den Ferkelpreisen sieht´s nicht besser aus: Der Schweinemäster bekommt zurzeit 1,30 Euro pro kg Schlachtschwein, der Sauenhalter 35 Euro pro Ferkel. Das ist lächerlich wenig.“


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Mit dieser Feststellung leitete der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel seine Rede beim Bauerntag des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) ein, der am Montag in Werl stattfand.


Er verstehe die Bauern, dass sie nicht zuversichtlich ins neue Jahr gehen könnten. Die Existenzängste nehme er ernst und wisse, dass die Forderungen der Tier-, Umwelt- und Naturschützer hier noch Öl ins Feuer gießen würden. Der Politiker der Grünen ist nach eigenen Angaben aber bewusst zum Bauerntag gekommen, um den Landwirten mitzuteilen, dass man das gemeinsame Ziel habe, die Landwirtschaft zu stärken.


So macht sich Minister Remmel dafür stark, dass wirksame Kriseninstrumente eingeführt werden, die nicht nur kurzfristig die Liquidität sichern, sondern helfen, die Mengen auf den Märkten anzupassen. „Daher ist nicht nur die Politik gefragt, sondern auch die Marktpartner.“ Erfreulicherweise hätten erste Molkereien wie FrieslandCampina damit begonnen, Milcherzeugern, die konstante oder geringe Mengen im Vergleich zu einem Referenzzeitraum anliefern, befristet einen Bonus zu gewähren.


„Diese zarten Ansätze lassen auf weitere kreative Strategien seitens der aufnehmenden Hände hoffen“, so Remmel, der auf der Grünen Woche aktiv mit Vertretern der Arla über verbesserte Wertschöpfungsmöglichkeiten im Milchmarkt diskutieren will. „Wir brauchen außerdem Verbesserungen auf allen Stufen in der Wertschöpfungskette vom Stall bis zur Ladentheke.“

 

Seiner Meinung nach ist hier die Initiative Tierwohl von erheblicher Bedeutung. Der Grünen-Politiker rief in diesem Zusammenhang den Handel auf, einzulenken und den ökonomischen Aufwand höherer Anforderungen an die Tierhaltung entsprechend einzupreisen. Den Landwirten riet er, an der ELER-Förderung teilzunehmen, wo es Unterstützung bei der Inwertsetzung von tiergerechteren Haltungsverfahren gibt, wie z.B. für tiergerechte Stalleinrichtungen, Weidehaltung und Haltung auf Stroh oder die Stärkung der Vermarktung.


Ackerbau-Beschränkungen an belasteten Gewässern


Mit Interesse verfolgten die rund 1.000 Landwirte in der Werler Stadthalle anschließend Remmels Erläuterungen zur Novelle des Landeswassergesetzes. Der Entwurf sieht ab 2022 in NRW ein Verbot des Ackerbaus und Aufbringens von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in einem 5 m-Streifen an den Gewässern vor, in denen die Vorgaben für Nährstoffe und bestimmte Rückstände nach den Ergebnissen des Monitorings verfehlt sind. „Nach aktuellem Stand verfehlen ca. 40 % der Gewässer in NRW die gesetzlichen Zielwerte für ihren chemischen und ökologischen Zustand. Die Landwirtschaft ist zwar nicht der alleinige Verursacher, aber zweifelsohne ein wesentlicher“, so Remmel.


Seinen Erfahrungen nach stehe fest, dass die bisherigen Maßnahmen zur Reduzierung des Stoffeintrags nicht ausreichen. „Ich möchte an Sie appellieren: Lassen Sie uns nicht nur über die Regelung diskutieren! Sondern starten wir einen gemeinsamen Prozess!“, rief der Minister den Bauern zu, die den Grünen-Politiker zuvor mit Protestschildern begrüßt hatten. „Unser gemeinsames Ziel muss die erfolgreiche Umsetzung freiwilliger und damit auch förderfähiger Maßnahmen zur Verminderung des Eintrags der relevanten Stoffe aus der Landwirtschaft sein. Es reicht nicht, wenn Einzelne aktiv werden. Wir brauchen ein gemeinsames Vorgehen der Landwirtschaft über bloße Absichtserklärungen hinaus.“


Landesnaturschutzgesetz erhitzt die Gemüter


Für großen Unmut im Land sorgt derzeit das geplante Landesnaturschutzgesetz. Minister Remmel konnte den Zuhörern hierbei einiges über den neuesten Stand mitteilen. So habe sein Haus nach der Kritik aus dem Berufsstand einige Änderungen vorgenommen:


  • Die Mitwirkung der Naturschutzvereinigungen wird zurückgenommen bei Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten und bei Befreiungen/Ausnahmen von Verboten zum Schutz von Landschaftsschutzgebieten. Eine Mitwirkung bei Erteilung von Ausnahmen erfolgt nur bei „wesentlichen“ Ausnahmen, d.h. bei solchen mit Schutzzweckrelevanz. Die Nicht Beteiligung bei unwesentlichen Eingriffen ist nicht zu begründen. Die „alten“ Schwellenwerte des Landschaftsgesetzes werden wieder aufgenommen.
  • Es wird vorgeschlagen, auf der Seite der Landnutzer zusätzlich ein Mitglied des Landesverbandes Erneuerbare Energien LEE mit in den Naturschutzbeirat aufzunehmen. Soweit Ausnahmen betroffen sind, ist der Naturschutzbeirat  bei wesentlichen Ausnahmen von Verboten in Naturschutzgebieten, deren Erteilung im Ermessen der Behörde steht, zu beteiligen.
  • Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen sind der Waldbauernverband sowie der Rheinische und der Westfälische Landwirtschaftsverband künftig frühzeitig zu beteiligen.



  • Die Bauernverbände werden künftig vom LANUV über die geplanten Untersuchungen im Rahmen der Umweltbeobachtung informiert.
  • Im modifizierten Gesetzentwurf entfällt jetzt beim Thema Biotopverbund das Wort „mindestens“ vor 15 %. In das Papier wurde aufgenommen, dass in den Regionalplänen als Landschaftsrahmenplänen 15,2 % der Landesfläche als Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) festgelegt sind. Der Biotopverbund wird insbesondere durch Trittsteinbiotope realisiert.
  • Ein Ärgernis für die Bauern ist die Ausweitung des Betretungsrechts. Im angepassten Entwurf heißt es nun, dass die Beauftragten der zuständigen Naturschutzbehörden sowie des LANUV eine schriftliche Legitimation mitzuführen und vorzulegen haben.
  • Als weitere gesetzlich geschützte Biotope gelten nunmehr Streuobstbestände als extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder –weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche von 2.500 qm, soweit sie mindestens 100 m von der nächstgelegenen Hofstelle entfernt sind. Hierbei handelt es sich um einen FFH-Lebensraumtyp, insofern besteht keim Umgebungsschutz.



  • Umgebungsschutz besteht nur bei FFH- bzw. Naturschutzgebieten. In Wildnisentwicklungsgebieten ist die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd grundsätzlich weiterhin möglich.


NRW-Programm Ländlicher Raum bis 2020


Im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ stehen bis 2020 insgesamt 1,2 Mrd. Euro an Geldern zur Verfügung. Davon sind rund 45 % (542 Mio. Euro) für den Bereich der Agrarumweltmaßnahmen, einschließlich Vertragsnaturschutz, sowie für den Öko-Landbau und die Tierschutzmaßnahmen vorgesehen. Im alten Programm waren es lediglich 410 Mio. Euro, so Remmel weiter. „Mein Haus hat seit 2012 einen eigenen parlamentarischen Staatssekretär, der für die Entwicklung der Ländlichen Räume verantwortlich ist. Das hat es bisher in NRW nicht gegeben.“

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