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Eröffnung der Spargelsaison wegen Jägerprotesten abgesagt

Die Auftaktveranstaltung zur Eröffnung der neuen Spargelsaison am Donnerstagmorgen in Werne, bei der auch Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel kommen wollte, wurde kurzfristig abgesagt. Grund: Mehrere hundert Jäger hatten eine Demonstration gegen das neue ökologische Jagdrecht angekündigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Auftaktveranstaltung zur Eröffnung der neuen Spargelsaison am Donnerstagmorgen in Werne, bei der auch Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel kommen wollte, wurde kurzfristig abgesagt. Grund: Mehrere hundert Jäger hatten eine Demonstration gegen das neue ökologische Jagdrecht angekündigt.


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"Nach dem landesweiten Aufruf der Jägerschaft, die Veranstaltung für eine Demonstration gegen das Jagdgesetz  zu nutzen und dazu unter anderem auch Jagdhunde mitzubringen, hat sich die Branche zur Absage der Veranstaltung entschlossen", hieß es in einer Mitteilung aus dem Ministerium. Dieser Schritt sei bedauernswert, aber konsequent. "Ich kann nachvollziehen, dass sich die Spargelbetriebe in NRW nicht instrumentalisieren lassen wollen", so Remmel. 


Jagdverband: Absage war unnötig und leichtfertig


Die Absage der Eröffnungsveranstaltung angesichts der angekündigten Jägerproteste gegen ein ideologisches Jagdgesetz war aus Sicht des Landesjagdverbandes unnötig und leichtfertig.

 

Der Protestaufruf der örtlichen Kreisjägerschaft ist Teil der vielen lokalen Aktionen von Jägern und Landleuten gegen das geplante Landesjagdgesetz („Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“). Führende Politiker der größeren Regierungsfraktion SPD haben dabei der Jägerschaft erhebliche Änderungen an dem von Remmel vorgelegten Gesetzentwurf zugesagt, so der Fraktionsvorsitzende Norbert Römer und Generalsekretär André Stinka beim politischen Aschermittwoch der NRW-SPD in Schwerte.


13 Änderungsvorschläge


Die Düsseldorfer Koalition hat bereits an dem Gesetzentwurf erste Abstriche vorgenommen. Für den LJV gibt es weiterhin 13 Knackpunkte:

 

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz. 

 

2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.

 

3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.

 

4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.

 

5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.

 

6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

 

7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

 

8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

 

9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

 

10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

 

11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

 

12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.

 

13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.

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