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Remmel will Reserveantibiotika in der Tierhaltung verbieten

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten.

Lesezeit: 3 Minuten

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten. Auf der seit heute stattfindenden Agrarministerkonferenz verlangt das Land daher in einem Antrag gemeinsam mit Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vom Bund, schnellst möglich festzulegen, welche Antibiotika in der Humanmedizin als Reserveantibiotika benutzt werden und deshalb auch ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen. Diese sollen dann umgehend in der Veterinärmedizin verboten werden.

 

„Der Einsatz von Antibiotika ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Wir beobachten mit großer Sorge, dass sich bei Menschen verstärkt Resistenzen entwickeln und mitunter lebensrettende Reserveantibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Deshalb müssen Reserveantibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben und gehören in der Veterinärmedizin verboten“, erklärt NRW-Agrarminister Johannes Remmel in Bad Homburg.

 

Die Politiker kritisieren außerdem, dass es in Deutschland bislang keine belastbare Klassifizierung gibt, welche Stoffe und Stoffgruppen überhaupt als Reserveantibiotika gelten. Die World Health Organisation (WHO) stuft beispielsweise die Substanzklassen der Fluorchinolone, der Cephalosporine der 3. und 4. Generation, der Makrolide sowie der Glycopeptide als „critically important antimicrobials“ ein. Remmel fordert daher: „Der Bund muss konkret festlegen, welche Substanzen der Humanmedizin vorbehalten bleiben und welche in der Veterinärmedizin verboten werden sollen. Nur so können Resistenzen begrenzt und die Wirksamkeit der Medikamente für den Menschen erhalten werden.“


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Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung


Der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft ist nach Ansicht der grünen Minister hoch. Das würden unter anderem mehrere Studien des NRWVerbraucherschutzministeriums belegen. In der Tiermast sei der Einsatz von antibiotischen Substanzen inzwischen gängige Praxis, die antibiotikafreie Tiermast hingegen nur noch die seltene Ausnahme, meinen die Politiker. Dabei kämen zunehmend auch Reserveantibiotika zum Einsatz.

 

„In vielen Betrieben werden fast alle Nutztiere mit Antibiotika behandelt. Ihre gesundheitliche Anfälligkeit ist oftmals das Ergebnis aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen. Wenn wir an die Stellschraube wollen, um diesen massenhaften Einsatz antibiotischer Substanzen zu reduzieren, müssen wir vor allem die Haltungsbedingungen verbessern“, sagte Remmel.

 

Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen Fachbericht seines Hauses, wonach in NRW in der Putenhaltung neun von zehn Mastdurchgänge mit Antibiotika behandelt werden.


Fleischkennzeichnung


In einem gemeinsamen Antrag mit Baden-Württemberg fordert Minister Remmel zudem ein Verfahren zur Kennzeichnung von Fleisch, mit dem die Haltungsverfahren der Tiere erkennbar werden. Remmel: „Die Verbraucher wünschen es und haben ein Recht darauf zu erfahren, aus welcher Haltungsart Fleisch stammt. Deshalb ist unsere Forderung, Fleisch zu kennzeichnen, damit Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wie artgerecht oder intensiv und ausschließlich leistungsorientiert Tiere gehalten wurden. Nur wenn auch ausreichend informiert wird, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahlmöglichkeit und können aktiv selber entscheiden, zu welchem Produkt sie greifen möchten.“

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