Die Rentner in Deutschland können sich auf eine moderate Erhöhung ihrer Bezüge einstellen. Wie aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2014 hervorgeht, die jetzt von der Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet wurde, sollen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2014 in den alten Ländern um 1,67 % und in den neuen Ländern um 2,53 % steigen.
Diese Sätze gelten auch für die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Altersrenten und die Renten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) hängen ebenso wie die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ab.
Die höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern resultiert zum einen aus der im Vergleich zum Westen höheren Lohnentwicklung. Zum anderen werden in den alten Ländern letztmalig vor einigen Jahren nicht vorgenommene Rentenkürzungen durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen, während dieser Prozess in den neuen Ländern bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde.
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2014 in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) im Westen 13,21 Euro und im Osten 12,18 Euro. Der Rentenwert in der AdL liegt bei knapp 50 % des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung.