Den besonderen Stellenwert von sogenannten Reserveantibiotika haben die Agrarminister der Länder betont. Bei ihrer Konferenz vergangene Woche in Würzburg stellten die Minister fest, „dass Antibiotika, die in der Humanmedizin als Reserveantibiotika Verwendung finden, weitestgehend der Humanmedizin vorbehalten sein müssen.“
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass Arzneimittel mit dem Wirkstoff Monensin nicht missbräuchlich als Leistungsförderer in der Rinderhaltung zum Einsatz kommen können. In einer Protokollerklärung sprechen sich die A-Länder dafür aus, Reserveantibiotika in der Tiermedizin aufgrund der damit verbundenen Resistenzproblematik auszuschließen. Die Bundesregierung müsse darauf hinwirken, dass diese Wirkstoffe auf europäischer Ebene nicht mehr für eine Anwendung in der Tiermedizin zugelassen werden. (AgE/ad)
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Rheinland-Pfalz fordert Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung (29.8.2013)