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Rheinischer Bauernverband für Abschaffung der Hofabgabeklausel

Die Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses im RLV haben sich auf ihrer jüngsten Sitzung vergangene Woche in Bonn mehrheitlich für die Abschaffung der Hofabgabeklausel ausgesprochen, nach der nur der oder die eine Bauernrente beziehen kann, wer den Hof mehr oder weniger komplett übergibt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) haben sich auf ihrer jüngsten Sitzung vergangene Woche in Bonn mehrheitlich für die Abschaffung der Hofabgabeklausel ausgesprochen, nach der nur der oder die eine Bauernrente beziehen kann, wer den Hof mehr oder weniger komplett übergibt.


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Der Abstimmung war eine intensive, aber stets sachliche Diskussion unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Theo Brauweiler vorausgegangen. Grundlage dazu war ein Referat von Dr. Peter Mehl vom Thünen-Institut in Braunschweig, der dem Ausschuss die Ergebnisse seiner Studie zur Hofabgabeklausel vorstellte.


Der stellvertretende Institutsleiter wies darauf hin, dass die völlige Versagung von Rentenansprüchen bei Nichtabgabe des Hofes bei den Betroffenen seit geraumer Zeit auf anhaltende Kritik stoße. Dies gelte umso mehr, als in naher Zukunft die größer werdenden Nachkriegsjahrgänge die Regelaltersgrenze erreichten und diese Landwirte in mehr als 50 % der Fälle keinen sicheren Hofnachfolger mehr in der Familie hätten. Nach Worten von Mehl hätten Landwirte mit gut laufenden, überdurchschnittlich großen Betrieben kaum Probleme mit der Hofabgabeklausel, weil es in diesen Betrieben immer einen Nachfolger gebe, der einen solchen Zukunftsbetrieb weiterführen wolle.


Auf der anderen Seite seien es die eher kleinen Höfe mit wenig Fläche, die vor der schweren Entscheidung ständen, weiterzumachen oder aufzugeben. Wegen des häufig fehlenden Hofnachfolgers falle die Abgabe deutlich schwerer, da die Einkünfte aus der Rente recht gering seien. „Ein Vergleich zwischen den Alterseinkünften verschiedener Gruppen von Selbstständigen belegt, dass ehemalige Landwirte im Rentenalter auch deshalb die geringsten Einkünfte unter allen Selbstständigen aufweisen, weil andere Selbstständige neben dem Rentenbezug häufig auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze erwerbstätig bleiben“, hob Mehl hervor.


Der Wissenschaftler sprach sich deshalb für die Einführung einer Rente mit Abschlag von 10 % aus. Ein solcher Rentenabschlag und nicht zuletzt die gegenüber einer Betriebsaufgabe weiter zu zahlenden Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung führten dazu, dass der Anreiz zur Hofabgabe bestehen bleibe.


In der anschließenden Diskussion machten die Befürworter der Hofabgabeklausel auf die zu erwartenden Mehrausgaben für zusätzliche Renten und Mindereinnahmen durch weniger Beitragszahler aufmerksam. Die Verfechter der Abschaffung wiesen darauf hin, dass auf Dauer die Weiterbewirtschaftung der Betriebe durch die nachlassende Gesundheit beziehungsweise Leistungsfähigkeit im Alter begrenzt sei. Zwar werde sich durch die Erhöhung des Aufgabealters der Strukturwandel auf der Betriebsebene verlangsamen, doch nach einer Übergangszeit kämen diese Flächen wieder auf den Pachtmarkt. Darüber hinaus seien in vielen Regionen die weiterhin steigenden Pachtpreise für manche Betriebe Anlass genug, die eigene Bewirtschaftung einzustellen.


Gleichzeitig erinnerten die Gegner der Hofabgabeklausel daran, dass bei Beibehaltung des bisherigen Systems angesichts des weiterhin zu erwartenden Strukturwandels der innerberufsständische Frieden gefährdet sein könnte. Letztlich setzte sich diese Auffassung mehrheitlich durch. Das Ergebnis des Ausschusses wird jetzt im Vorstand des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes weiter behandelt werden und zur Abstimmung kommen.


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