In Rheinland-Pfalz gehen Ersatzzahlungen, die immer dann erfolgen, wenn eine Ausgleichsmaßnahme nicht möglich ist, künftig nicht mehr an das Land, sondern an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Diese Regelung ist Teil eines Systems mit neuen Zuständigkeiten, dass gemäß dem neuen Landesnaturschutzgesetz die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur klarer, einheitlicher und Transparenter regelt.
Staatssekretär Dr. Thomas Griese hatte den entsprechenden Erlass zur Umsetzung dieser Bestimmungen letzte Woche vorgestellt. Mit der Mittelübertragung an die Stiftung folge Rheinland-Pfalz dem Beispiel einer Reihe anderer Bundesländer, erklärte Griese. Ausgleichsmaßnahmen sollten nun verstärkt auch auf naturnah bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen stattfinden. Berücksichtige der Bauer zum Beispiel den Lebensraum der Feldlerche mit Brachefenstern auf dem Acker, dann werde dies finanziell honoriert.
Ausgleichsmaßnahmen böten sich oft auch an ertragsarmen Standorten wie Magerrasen an, so der Staatssekretär. Diese Flächen seien sehr wertvoll, denn mit Beweidungsprojekten könnten sie für den Naturschutz und zugleich für die Landwirtschaft erhalten werden.
Auf der anderen Seite seien nun Eingriffe in das Landschaftsbild durch Höhenbauwerke wie Windkraftanlagen oder Strommasten grundsätzlich durch Ersatzzahlungen auszugleichen, betonte Griese. Für deren Bemessung sei ein einheitliches System festgelegt worden; in der Vergangenheit seien die Berechnungsgrundlagen in den Landkreisen uneinheitlich gewesen.
Der Geschäftsführer der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz, Jochen Krebühl, sieht weitere Vorteile der Neuregelung. So ließen sich die Ersatzzahlungsmittel als Kofinanzierung für EU- und bundesgeförderte Projekte einsetzen. „Mit einem Euro kann so die doppelte Wirkung erzielt werden“, betonte Krebühl. Außerdem könnten nun Naturschutzverbände, kommunale Spitzenverbände sowie Vertreter der Land- und Forstwirtschaft in Stiftungsgremien mitarbeiten und so an den Entscheidungen zum Einsatz der Ersatzgelder mitwirken.