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Rheinland-Pfalz will umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft weiter stärken

Rheinland-Pfalz will die umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft in der kommenden Förderperiode der EU-Agrarpolitik weiter stärken. Dazu wurden auf der jüngsten Sitzung des Begleitausschusses zum Entwicklungsprogramm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL) die erforderlichen Schritte eingeleitet.

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Rheinland-Pfalz will die umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft in der kommenden Förderperiode der EU-Agrarpolitik weiter stärken. Dazu wurden auf der jüngsten Sitzung des Begleitausschusses zum Entwicklungsprogramm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL) die erforderlichen Schritte eingeleitet.


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Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) läuft in Rheinland-Pfalz über PAUL. Gemeinsam mit Vertretern der Europäischen Kommission und des Bundeslandwirtschaftsministeriums nahm der Begleitausschuss notwendige Anpassungen des Landesentwicklungsprogramms PAUL bereits im Vorgriff auf die neue Förderperiode vor; dadurch können mehrmalige Änderungen im kommenden Jahr vermieden werden.


Für die einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Landwirtschaft wurde beschlossen, die Förderung besonders tiergerechter Haltungsformen nochmals zu verbessern. Beim Programm Agrar Umwelt Landschaft (PAULa) wurden angesichts der Verzögerungen auf europäischer Ebene Änderungen auf den Weg gebracht, die den Landwirtschafts- und Weinbaubetrieben im Zeitraum 21. Oktober bis 15. November 2013 eine Neuantragstellung beziehungsweise einen Verlängerungsantrag für auslaufende Verträge ermöglichen.


Verträge mit Verpflichtungen von fünf Jahren werden nur für Neueinsteiger in den Fördermaßnahmen „ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ und in den Vertragsnaturschutzprogrammen „Vertragsnaturschutz Acker“ sowie in den Teilmaßnahmen „Vertragsnaturschutz Grünland“, „Vertragsnaturschutz Streuobst“ und „Vertragsnaturschutz Weinberg“ für die „Partnerbetriebe Naturschutz“ angeboten.


In der Fördermaßnahme „ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ kann für auslaufende Verträge auch die Beibehaltung für fünf weitere Jahre beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zur einjährigen Verlängerung von Verträgen, die zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Dies gilt für alle Teilmaßnahmen außer der „umweltschonenden Wirtschaftsweise im Unternehmen“.


Staatssekretär Dr. Thomas Griese vom Mainzer Landwirtschaftsministerium hob hervor, dass man in Rheinland-Pfalz trotz der Verzögerungen bei der Agrarreform auf europäischer Ebene die Kontinuität der wichtigsten ländlichen Entwicklungsmaßnahmen gewährleisten und einen gleitenden Übergang in die neue Förderperiode ab 2014 sicherstellen könne. (AgE)

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